Seit Januar 2024 ist die Zahl der Beantragungen von Reisepässen in der ganzen Bundesrepublik Deutschland konstant hoch. Durch den daraus resultierenden Produktionsstau liegt die Beantragungszeit eines Reisepasses aktuell bei ca. 8 bis 10 Wochen.
Das Einwohnermeldeamt informiert seine Bürgerinnen und Bürger, dass schon bei der Reiseplanung die Gültigkeit der Reisedokumente überprüft und sich ggf. rechtzeitig um ein neues Reisedokument gekümmert werden sollte. Grund dafür sind weiterhin lange Produktionszeiten für Reisepässe bei der Bundesdruckerei GmbH. Seit Januar 2024 ist die Zahl der Beantragungen von Reisepässen in der ganzen Bundesrepublik Deutschland konstant hoch. Durch den daraus resultierenden Produktionsstau liegt die Beantragungszeit eines Reisepasses aktuell bei ca. 8 bis 10 Wochen.
Damit für Sie keine zusätzlichen Kosten entstehen, empfiehlt das Bundesministerium des Innern und für Heimat, dass die Bürgerinnen und Bürger zum Zeitpunkt der Reiseplanung zunächst das für das Zielland erforderliche gültige Ausweis-/Reisepassdokument und ggf. Visa oder Reisevoranmeldungen prüfen (vgl. auch: Internetseite des Auswärtigen Amtes) und eine Reisebuchung erst dann vornehmen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen. Falls eine Buchung schon vorher vorgenommen wird, liegt das Risiko bei den Reisenden.
Sollte die normale Beantragungszeit Ihres Reisepasses bis zum Antritt der Reise nicht mehr ausreichen, haben Sie immer noch die Möglichkeit einen Reisepass im Expressverfahren zum Aufpreis von 32,00 € zu beantragen.
Sie haben schon einen Reisepass beantragt, dieser wird aber bis zum Reiseantritt nicht rechtzeitig produziert?
Dann können Sie einen vorläufigen Reisepass für die bevorstehende Reise beantragen. Dafür wird eine Gebühr in Höhe von 26,00 € erhoben. Der vorläufige Reisepass muss bei der Abholung des regulären Reisepasses abgegeben werden. Wichtig: Nicht jedes Reiseland akzeptiert auch den vorläufigen Reisepass. Informieren Sie sich vor Beantragung über die Einreisebestimmungen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Die Pass- und Personalausweisbehörde übernimmt keine Erstattung für eventuell anfallende zusätzliche Ausgaben.
Allgemeine Hinweise
Die verlängerte Produktionszeit für Reisedokumente bezieht sich nur auf Reisepässe. Die Produktionszeit von Personalausweisen ist nicht betroffen. Diese beträgt weiterhin ca. 2 Wochen. In einigen Ländern können Sie auch mit Ihrem Personalausweis einreisen. Erkundigen Sie sich vor Ihrer Reise bei Ihrem Reiseunternehmen oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes, ob ein Personalausweis zur Einreise ausreichend ist.
Seit dem 01.01.2024 werden für Kinder bis 12 Jahren keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert. Die Gültigkeitsdauer der vorher ausgestellten Kinderreisepässe ist davon nicht betroffen. Weitere Informationen zur Beantragung von Reisedokumenten für Kinder finden Sie im Online-Artikel „Reisedokumente für Kinder“ auf unserer Internetseite. Beachten Sie jedoch: Ist Ihr Kind auf dem Passbild nicht mehr eindeutig zu identifizieren, verliert das Reisedokument seine Gültigkeit, ungeachtet der verbleibenden Gültigkeitsdauer.
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