Henriette Hellfritsch-Hüttl will ihr Angebot erweitern. Sie hatte eine Wohngruppe für Erwachsene mit Autismus ins Leben gerufen. Komme es indes zu der im Raum stehenden Kürzung von zehn Prozent, habe das Auswirkungen auf den Betreuungsschlüssel.
BERNBURG/AS. Henriette Hellfritsch-Hüttl will ihr Angebot erweitern. Sie hatte eine Wohngruppe für Erwachsene mit Autismus ins Leben gerufen. Sie ist selbst Mutter eines Sohnes mit Autismus und musste seinerzeit feststellen, dass es in Sachsen-Anhalt keine Möglichkeit gab, ihren Sohn in eine Einrichtung betreuen zu lassen, in der er als Erwachsener wohnen kann. So gründete sie in Bernburg die Autismus-Wohngruppe "Wunderland".
Autismus ist für Eltern eine Herausforderung.
"Warum ist eine spezielle Wohngruppe für Menschen mit Autismus wichtig? Diese Frage beschäftigt viele Eltern und Angehörige, die sich um ihre Liebsten mit Autismus kümmern. Der Alltag kann herausfordernd sein und die Sorge um die Zukunft oft überwältigend", heißt es auf der Homepage.
Häufige Anzeichen von Jugendliche mit Autismus sind, dass sie oft Schwierigkeiten haben, Mimik und Gestik anderer zu verstehen und angemessen darauf zu reagieren. Sie ziehen sich möglicherweise zurück, wirken desinteressiert an sozialen Kontakten oder haben Schwierigkeiten, Freundschaften zu knüpfen. Das treibt sie in soziale Isolation.
Nun steht ein weitere Schritt für Henriette Hellfritsch-Hüttl an. Sie möchte ihre Aktivitäten erweitern und ein weiteres Angebot schaffen. In der Innenstadt von Bernburg hat sie sich in ein Gebäude eingemietet und möchte hier eine weitere Wohngruppe etablieren. Weitere Projekte sind angedacht. Es sei einfach der Bedarf da, sagt Henriette Hellfritsch-Hüttl.
Doch nun kommt Ungewissheit dazu, wie es mit der Finanzierung der Leistungen für Menschen mit Behinderungen weiter geht. Dass der Rahmenvertrag, der die Finanzierung sicherstellt, zum Ende des Jahres gekündigt ist, sei schon lange bekannt, so Henriette Hellfritsch-Hüttl. Doch nun sei bekannt geworden, dass es eine Kürzung geben soll. Allerdings sei hier noch nicht einmal die zuständige Sozialagentur informiert. Momentan laufen sie Verhandlungen über den Rahmenvertrag und die Sozialagentur habe ihr versichert, dass zunächst ab Januar 2025 weiterhin in der bisherigen Höhe gezahlt werde, so lange keine verbindlichen neuen Regelungen gelten würden.
Komme es indes zu der im Raum stehenden Kürzung von zehn Prozent, habe das Auswirkungen auf den Betreuungsschlüssel. "Wir haben jetzt eine Quote für Fachkräfte von 50 Prozent. Wird um zehn Prozent gekürzt, sinkt sie auf 40 Prozent", nennt Henriette Hellfritsch-Hüttl ein Beispiel.
Zur Zeit verhandelt Sachsen-Anhalt mit den Leistungserbringern einen neuen Landesrahmenvertrag über die Eingliederungshilfe als gesetzlich geregelte Leistung. Sollte es nicht zu dem Abschluss eines neuen Rahmenvertrags kommen, wird die Landesregierung deren Inhalte per Rechtsverordnung regeln, heißt es dazu aus dem Sozialministerium. „Menschen mit Behinderungen sind vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft mit Talenten und Fähigkeiten. Sie haben das Recht auf volle Teilhabe an Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Wir wollen bei der Eingliederungshilfe von einem einrichtungsbezogenen Denken abrücken und den Menschen mit Behinderung stärker in den Mittelpunkt stellen“, sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne. Gegen Vorwürfe, einen Sparkurs zu Lasten der Eingliederungshilfe zu fahren, wehrt sich die Sozialministerin. Die Haushaltsmittel seien stetig gestiegen. Während die Ausgaben des Landes in diesem Bereich im Jahr 2021 rund 572 Millionen Euro betrugen, sind 2025 711 Millionen Euro und 2026 723 Millionen Euro eingeplant, hält das Ministerium entgegen.
Die Werkstätten bieten für viele Menschen eine Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben, so Petra Grimm-Benne. Die begonnene Reform des Werkstattsystems müsse weiter vorangehen. Es bedürfe weiterer Schritte zur inklusiven Gestaltung des allgemeinen Arbeitsmarktes. „Das pauschale Vorhalten von Leistungen und Angeboten ist weder zeit- noch gesetzeskonform. Die Leistungen müssen noch stärker auf die individuellen Bedarfe ausgerichtet werden“, sagt Grimm-Benne.
In der sozialen Teilhabe sollen benötigte Leistungen für Menschen mit Behinderungen individuell über einzelne Module wählbar sein und ihnen die Unterstützung zukommen lassen, die sie für ein selbstbestimmtes Leben benötigen, führt das Ministerium an.