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Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer ab 1. Januar 2025

Im Zuge der Grundsteuerreform entfällt ab 2025 die Grundsteuerpflicht für sogenannte Grundstücke auf fremden Grund und Boden. Das bedeutet, dass vom Finanzamt für Garagen und Gartenlauben, welche auf dem Grund und Boden von anderen Grundstückseigentümern stehen, für diese kein Grundsteuerwert ermittelt und durch die Stadt Bernburg (Saale) demzufolge keine Grundsteuer mehr erhoben wird.


Die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer A und B erfolgt ab dem 1. Januar 2025 auf der Grundlage des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965) in der ab 01.01.2025 geltenden Fassung des Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vom 26.11.2019 (BGBl. I S. 1794), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 02.12.2024 (BGBl. I S. 387).

 

Die Umsetzung des o. g. Gesetzes hat sowohl die Finanzverwaltung als auch die gemeindlichen Steuerverwaltungen vor große Herausforderungen gestellt. Da der Datentransfer vom Finanzamt in das Datenverarbeitungsprogramm der Stadt Bernburg (Saale) noch nicht vollständig abgeschlossen ist und die Daten nachbearbeitet werden müssen, verzögert sich die Bekanntgabe der Bescheide der Grundsteuer A und B für den Erhebungszeitraum 2025.

 

Es wird angestrebt, die Bescheide bis spätestens Anfang Februar 2025 bekannt gegeben zu haben.

 

Die verspätete Bekanntgabe der Bescheide hat zur Folge, dass sich auch die Fälligkeit der 1. Rate der Grundsteuerzahlung 2025 entsprechend verzögert.

 

Bei einer großen Anzahl von Grundsteuerobjekten war es zwingend erforderlich, neue Kassenzeichen zu vergeben. Daher bitten wir Sie ausdrücklich und zur Vermeidung eventueller Kosten, vor dem Erhalt des/der Grundsteuerbescheides/e für Ihr/e Grundstück/e keine Zahlungen zu leisten, da diese durch die Stadtkasse eventuell nicht zugeordnet werden können und zurückgeschickt werden müssen. In diesem Zusammenhang weisen wir weiterhin darauf hin, dass von Ihnen erteilte Daueraufträge an die geänderten Beträge, die neuen Kassenzeichen und den abweichenden ersten Zahlungstermin angepasst werden müssen.

 

Einzugsermächtigungen, welche in der Vergangenheit zum Lastschrifteinzug der Grundsteuer A und B erteilt wurden, behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit und wurden auf die neuen Kassenzeichen übertragen.

 

Im Zuge der Grundsteuerreform entfällt ab 2025 die Grundsteuerpflicht für sogenannte Grundstücke auf fremden Grund und Boden. Das bedeutet, dass vom Finanzamt für Garagen und Gartenlauben, welche auf dem Grund und Boden von anderen Grundstückseigentümern stehen, für diese kein Grundsteuerwert ermittelt und durch die Stadt Bernburg (Saale) demzufolge keine Grundsteuer mehr erhoben wird. Die Grundsteuererhebung erfolgt direkt beim Grundstückseigentümer.

 

Da auf Grund der Menge der zu übertragenden Daten mit Fehlern zu rechnen ist, appelliert die Stadt Bernburg (Saale) an Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkungspflicht, den Grundsteuerbescheid auf Richtigkeit Ihrer persönlichen Daten und insbesondere auf das Vorhandensein des Abbuchungsvermerkes zu überprüfen. Bitte setzen Sie sich mit dem Steueramt der Stadt Bernburg (Saale) in Verbindung, wenn Ihnen trotz bestehender Steuerpflicht bis Ende Februar 2025 noch kein Grundsteuerbescheid für 2025 zugegangen ist.

 

Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte umgehend nach dem Erhalt des Bescheides an die Mitarbeiter/innen des Steueramtes der Stadt Bernburg (Saale). Da nach dem Versand der Grundsteuerbescheide mit einem erhöhten Anrufaufkommen zu rechnen ist, können Sie Ihre Anfragen gern auch schriftlich an das Steueramt der Stadt Bernburg (Saale) richten. Um eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens gewährleisten zu können, ist es wichtig das Kassenzeichen und für Rückfragen eine Telefon-Nr. anzugeben.

 

Sollten Ihrerseits Einwendungen gegen die Grundsteuerbescheide, welche die Höhe des Grundsteuerwertes bzw. Grundsteuermessbetrages betreffen, geltend gemacht werden, so sind die Einsprüche gegen die entsprechenden Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide an das zuständige Finanzamt zu richten. Da die Grundsteuerbescheide der Stadt Bernburg (Saale) Folgebescheide der Grundsteuermessbescheide sind, ist die Stadt Bernburg (Saale) an die Feststellungen aus diesen Bescheiden gebunden. An die Stadt Bernburg (Saale) gerichtete Rechtsbehelfe, die sich gegen die Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheide wenden, sind vom Steueramt der Stadt Bernburg (Saale) zurückzuweisen.

 

Das Steueramt der Stadt Bernburg (Saale) ist telefonisch zu den Sprechzeiten der Stadt Bernburg (Saale) wie folgt zu erreichen:

  • Telefon: 03471 659-414, 03471 659-415, 03471 659-422
  • E-Mail: steueramt.stadt@bernburg.de

 

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