Insgesamt 6,4 Prozent aller Seitenzahnfüllungen, die Zahnärztinnen und Zahnärzte im Salzlandkreis im Jahr 2023 gelegt haben, bestehen aus Amalgam. Das geht aus einer aktuellen Auswertung des BARMER-Zahnreports hervor, die vor dem Hintergrund des Amalgamverbots der Europäischen Union ab Januar 2025 erarbeitet wurde.
Insgesamt 6,4 Prozent aller Seitenzahnfüllungen, die Zahnärztinnen und Zahnärzte im Salzlandkreis im Jahr 2023 gelegt haben, bestehen aus Amalgam. Das geht aus einer aktuellen Auswertung des BARMER-Zahnreports hervor, die vor dem Hintergrund des Amalgamverbots der Europäischen Union ab Januar 2025 erarbeitet wurde. Demnach gibt es nach wie vor große regionale Unterschiede beim Einsatz von Amalgam. Die niedrigsten Amalgamanteile bei der Inanspruchnahme von Seitenzahnfüllungen gab es in Sachsen-Anhalt im Jahr 2023 im Landkreis Stendal mit vier Prozent beziehungsweise im Altmarkkreis Salzwedel und der kreisfreien Stadt Halle (Saale) mit 4,5 Prozent. Spitzenreiter ist mit Abstand der Landkreis Mansfeld-Südharz. Hier nutzte ein Anteil von 12,5 Prozent der Füllungspatienten Amalgam für Seitenzahnfüllungen. „Im Interesse der Versicherten sind vor allem qualitativ hochwertige, zuzahlungsfreie Alternativen für Amalgam als Füllungswerkstoff wichtig. Eine Grundlage dafür ist die von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband kürzlich erarbeitete Regelung“, sagt Axel Wiedemann, Landesgeschäftsführer der BARMER in Sachsen-Anhalt. Jedoch müsse der neue gesetzliche Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Versorgung ohne Amalgam in den Praxen klar und unmissverständlich kommuniziert werden.
Beinahe jede zweite Praxis in Sachsen-Anhalt verwendet Amalgam
Nach den Daten der BARMER lag der Anteil der Zahnarztpraxen in Sachsen-Anhalt, die mindestens eine Amalgamfüllung abrechneten, bei knapp 45 Prozent. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass rund 55 Prozent der Praxen hierzulande bereits vor dem Amalgamverbot ab 1. Januar 2025 ausschließlich alternative Füllungsmethoden anwenden. Bundesweit sind es 80 Prozent. Welche zuzahlungsfreien Füllungen dort genau angeboten beziehungsweise eingebracht wurden, kann anhand der Daten der BARMER jedoch nicht ermittelt werden. „Versicherte sollten ihre Zahnärztin oder ihren Zahnarzt aktiv nach zuzahlungsfreien Behandlungsmöglichkeiten und nach konkreten Vor- und Nachteilen gegenüber den mehrkostenpflichtigen Alternativbehandlungen fragen“, empfiehlt Wiedemann.
Große regionale Unterschiede bei Amalgamfüllungen
Laut BARMER-Analyse gibt es auch unter den Bundesländern erhebliche Unterschiede in der Nutzung von Amalgam als Füllstoff in der Zahnheilkunde. Die niedrigsten Amalgamanteile bei der Inanspruchnahme von Seitenzahnfüllungen gab es im Jahr 2023 in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen mit rund 1,2 beziehungsweise 1,3 und 1,9 Prozent. Spitzenreiter sind Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern mit 8,3 beziehungsweise 8,7 und 11,2 Prozent, gefolgt von Sachsen-Anhalt mit 7,7 Prozent.
Hintergrund des Amalgamverbots:
Mit der Änderung der europäischen Quecksilber-Verordnung kann Amalgam seit dem 1. Januar 2025 nur noch dann verwendet werden, wenn es aus zahnärztlicher Sicht für den Patienten medizinisch zwingend erforderlich ist. Damit wird der bisher etablierte zuzahlungsfreie Füllungswerkstoff im Seitenzahngebiet weitgehend wegfallen.
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