
Zunächst einmal ist es wichtig klarzustellen, dass weder Gier noch die finanzielle Situation des Salzlandkreises (SLK) mit der aktuellen Veranlagung der Biogebühren in Verbindung stehen. Es gibt einige Missverständnisse, die hierbei ausgeräumt werden müssen. Die Biogebühr hat keinerlei Einfluss auf den Haushalt des SLK.
Leserbriefanfrage: Warum werden Bürger im Landkreis, die bisher von der Biotonne befreit waren, jetzt angeschrieben, um sich zu rechtfertigen? Vor der Wahl ist dies ein gutes
Thema, denn die Bürger fühlen sich erpresst, da es um Gier im Salzlandkreis geht.
Die Antwort des KWB:
Die Antwort des KWB:
Zunächst einmal ist es wichtig klarzustellen, dass weder Gier noch die finanzielle Situation des Salzlandkreises (SLK) mit der aktuellen Veranlagung der Biogebühren in Verbindung
stehen. Es gibt einige Missverständnisse, die hierbei ausgeräumt werden müssen. Die Biogebühr hat keinerlei Einfluss auf den Haushalt des SLK.
Die eigentliche Ursache für die derzeitige Situation liegt darin, dass in den Jahren 2015 und 2016 pauschal alle Anträge auf Befreiung von der Biotonne ohne eingehende Kontrolle akzeptiert wurden. Diese Vorgehensweise wurde nun überarbeitet und es erfolgen Änderungen und Präzisierungen basierend auf neuen Rechtsprechungen und Änderungsmitteilungen. Diese rechtlichen Anpassungen stellen sicher, dass die Gebührenveranlagung gerecht und im Einklang mit den aktuellen Gesetzen erfolgt.
Es ist durchaus möglich, dass Zu- oder Wegzüge in den vergangenen Jahren dazu geführt haben, dass die Gebührenbescheide entsprechend angepasst werden mussten. Jeder Fall wird nun individuell betrachtet und bewertet, um eine gerechte Gebührenverteilung zu gewährleisten.
Ein Richter wies in einem Prozess darauf hin, dass ein Kläger sogar Glück gehabt habe, dass er erst jetzt zur Gebühr herangezogen wurde und nicht schon in den Jahren zuvor. Derzeit werden etwa 15 % der Bürger zur Gebühr herangezogen, die bisher keine Biogebühr gezahlt haben. Diese Bürger profitierten dennoch von Dienstleistungen wie der Entsorgung ihrer Weihnachtsbäume oder der gebührenfreien Abgabe von Grüngut in Kleinstmengen an den Wertstoffhöfen.
Es geht somit nicht um die finanzielle Lage des Salzlandkreises, sondern um die Gebührengerechtigkeit für alle Gebührenzahler. Ralf Felgenträger, Chef des Kreiswirtschaftsbetriebes (KWB), betont, dass es sich hier um eine Maßnahme zur Sicherstellung der Gerechtigkeit im Gebührenwesen handelt und nicht um einen Versuch, den Bürgern unnötig finanzielle Belastungen aufzuerlegen.
Die eigentliche Ursache für die derzeitige Situation liegt darin, dass in den Jahren 2015 und 2016 pauschal alle Anträge auf Befreiung von der Biotonne ohne eingehende Kontrolle akzeptiert wurden. Diese Vorgehensweise wurde nun überarbeitet und es erfolgen Änderungen und Präzisierungen basierend auf neuen Rechtsprechungen und Änderungsmitteilungen. Diese rechtlichen Anpassungen stellen sicher, dass die Gebührenveranlagung gerecht und im Einklang mit den aktuellen Gesetzen erfolgt.
Es ist durchaus möglich, dass Zu- oder Wegzüge in den vergangenen Jahren dazu geführt haben, dass die Gebührenbescheide entsprechend angepasst werden mussten. Jeder Fall wird nun individuell betrachtet und bewertet, um eine gerechte Gebührenverteilung zu gewährleisten.
Ein Richter wies in einem Prozess darauf hin, dass ein Kläger sogar Glück gehabt habe, dass er erst jetzt zur Gebühr herangezogen wurde und nicht schon in den Jahren zuvor. Derzeit werden etwa 15 % der Bürger zur Gebühr herangezogen, die bisher keine Biogebühr gezahlt haben. Diese Bürger profitierten dennoch von Dienstleistungen wie der Entsorgung ihrer Weihnachtsbäume oder der gebührenfreien Abgabe von Grüngut in Kleinstmengen an den Wertstoffhöfen.
Es geht somit nicht um die finanzielle Lage des Salzlandkreises, sondern um die Gebührengerechtigkeit für alle Gebührenzahler. Ralf Felgenträger, Chef des Kreiswirtschaftsbetriebes (KWB), betont, dass es sich hier um eine Maßnahme zur Sicherstellung der Gerechtigkeit im Gebührenwesen handelt und nicht um einen Versuch, den Bürgern unnötig finanzielle Belastungen aufzuerlegen.
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