
Am 27. Februar 2022 begannen der Salzlandkreis, einschließlich der
Stadt Bernburg, mit der Vorbereitung der Hilfe für Kriegsflüchtlinge
aus der Ukraine. Drei Jahre später erhalten noch 1.585 ukrainische Geflüchtete im Salzlandkreis Sozialleistungen
wie Bürgergeld oder sind in Integrations- und Sprachkursen sowie Arbeitsmarktprogramme eingebunden.
Beginn der Unterstützung: Am 27. Februar 2022 begannen der Salzlandkreis, einschließlich der Stadt Bernburg, mit der Vorbereitung der Hilfe für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Tausende Frauen und Kinder warteten an den Grenzübergängen nach Polen oder Rumänien, während Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren das Land nicht verlassen durften. Ukrainische Staatsbürger konnten ohne behördliche Beteiligung einreisen und sich bis zu 90 Tage in der EU aufhalten.
Erste Maßnahmen: Am 7. März 2022 wurde das Sozialamt der Stadt Bernburg zur ersten Anlaufstelle für ukrainische Flüchtlinge. Hier wurden die Ankommenden durch Kopien ihrer Pässe registriert, die dann an die Ausländerbehörde übermittelt wurden. Die Stadt stellte Wohnungsgeberbescheinigungen aus und bearbeitete zügig Anträge für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Um die Unterbringung der Flüchtlinge zu koordinieren, organisierte das Sozialamt zentral den Wohnraum und die Zuweisungen.
Weiterführende Unterstützung: Bis zum 2. Mai 2022 hatte Sachsen-Anhalt bereits 21.465 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen. Das Sozialamt der Stadt Bernburg unterstützte weiterhin durch die Ausgabe von SIM-Karten der Deutschen Telekom, die sowohl für die Internet-Nutzung als auch für Gespräche in die EU und die Ukraine genutzt werden konnten. Außerdem konnten ukrainische Flüchtlinge ab sofort im gesamten marego-Verkehrsverbund kostenfrei fahren.
Arbeitsintegration und Bildungsmaßnahmen: Am 22. März 2022 erleichterte die Kreisverwaltung durch eine Allgemeinverfügung die Aufnahme von Jobs für Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine im Salzlandkreis. Bis zum 28. Juli 2022 waren 1.692 leistungsberechtigte ukrainische Flüchtlinge registriert, die meisten davon in Bernburg. Seit dem 1. Juni 2022 haben ukrainische Flüchtlinge Anspruch auf Grundsicherung, Krankenversicherung, Kindergeld und Unterbringung mit Warmmiete. Bis zum 21. Juli 2022 erhielt das Jobcenter des Salzlandkreises 897 Anträge von Bedarfsgemeinschaften.
Am 19.02.2024 waren in Sachsen-Anhalt 32.314 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine registriert, davon 2.152 im Salzlandkreis.
Am 13.11.2024 bezogen im Salzlandkreis 15.400 Personen Bürgergeld über das Jobcenter. Unter den 3.598 Leistungsbeziehenden mit ausländischer Nationalität waren 1.585 ukrainisch, 1.127 syrisch, 271 afghanisch und 29 anderer Nationalität. Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Jobcenter ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), welches die Grundsicherung für Arbeitsuchende regelt. Bürgergeld wird an hilfebedürftige Menschen gewährt, die ihren Lebensunterhalt und den ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht selbst bestreiten können. Folgende Bedarfe werden im Rahmen des Bürgergeldes erstattet:
-
Pauschalierte Regelbedarfe (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts)
-
Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)
-
Mehrbedarfe in besonderen Lebenssituationen (z. B. bei Schwangerschaft, für Alleinerziehende oder bei erforderlicher kostenaufwändiger Ernährung)
-
Einmalige Bedarfe (z. B. für die Erstausstattung nach der Geburt eines Kindes oder bei Bezug der ersten Wohnung)
Die Leistungen für Regelbedarfe und Mehrbedarfe werden aus Mitteln des Bundes finanziert, während der Landkreis die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung sowie einmalige Leistungen trägt. Zusätzlich können Leistungen für Bildung und Teilhabe durch das Jobcenter gewährt werden, deren Kosten ebenfalls der Salzlandkreis übernimmt.

Zusammenfassung: Bis zum 31. Oktober 2024 stieg die Zahl der in Deutschland lebenden Ukrainerinnen und Ukrainer laut dem Statistischen Bundesamt auf 1,256 Millionen, was mehr als das Achtfache ist. Drei Jahre nach Beginn des Ukraine-Kriegs haben fast 300.000 von ihnen in Deutschland Arbeit gefunden. Davon sind mehr als 245.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) mitteilt. Gegenwärtig sind 211.000 Ukrainerinnen und Ukrainer arbeitslos. 98.000 Menschen nehmen an Integrationskursen teil, 29.000 besuchen berufsbezogene Sprachkurse und 21.000 nehmen an Arbeitsmarkt-Programmen teil.
Einordnung: Diese Zahlen verdeutlichen die massiven Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und die daraus resultierende Fluchtbewegung auf Deutschland. Trotz der großen Herausforderungen haben viele Ukrainerinnen und Ukrainer Arbeitsplätze gefunden und tragen zur Wirtschaft bei. Die Teilnahme an Integrations- und Sprachkursen sowie Arbeitsmarktprogrammen zeigt auch den Willen und die Bemühungen der Geflüchteten, sich in die deutsche Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dennoch bleibt die hohe Zahl der Arbeitslosen eine Herausforderung, die weitere Unterstützung und Maßnahmen erfordert, um eine erfolgreiche und nachhaltige Integration zu gewährleisten.
Aufenthaltsverordnung: Die „Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung“ wurde bis zum Juni 2026 verlängert. Dadurch sind die betroffenen Personen weiterhin von der Pflicht eines Aufenthaltstitels für 90 Tage ab Einreise in Deutschland befreit.
Das könnte Sie auch interessieren: