Postdienstleister sind gesetzlich verpflichtet, an mindestens 4 von 5 Werktagen zuzustellen. Andauernde Verstöße können geahndet werden.
Zustellprobleme im Raum Bernburg – Bundesnetzagentur prüft Beschwerden
• Verspätete oder ausbleibende Sendungen
• Unzuverlässige Abholung von Paketen
• Notwendigkeit, Pakete selbst abzugeben
Postdienstleister sind gesetzlich verpflichtet, an mindestens 4 von 5 Werktagen zuzustellen. Andauernde Verstöße können geahndet werden.
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