Bernburg, 25.08.2025 - Die digitale Transformation hat die kommunale Kommunikation grundlegend verändert. Soziale Medien sind für viele Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt längst ein fester Bestandteil ihrer Öffentlichkeitsarbeit. Sie ermöglichen eine direkte Ansprache der Bevölkerung, schnelle Informationsverbreitung und neue Formen der Teilhabe. Doch die Nutzung kommerzieller Plattformen wie Facebook, Instagram oder TikTok ist nicht ohne rechtliche Fallstricke – insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und die gemeinsame Verantwortung mit den Plattformbetreibern.
Digitale Praxis: Social Media als kommunaler Standard
In Sachsen-Anhalt setzen zahlreiche Städte auf Social Media als strategisches Kommunikationsinstrument. Dazu gehören unter anderem die Landeshauptstadt Magdeburg, die Großstadt Halle (Saale), sowie Städte wie Halberstadt, Wernigerode, Quedlinburg, Aschersleben, Staßfurt oder Aken. Diese Kommunen betreiben eigene Social-Media-Kanäle und nutzen sie gezielt zur Information über städtische Maßnahmen, zur Bewerbung von Veranstaltungen, zur Krisenkommunikation und zur Beteiligung der Stadtgesellschaft.
Die Reichweiten übertreffen oft die klassischer Medien, und das Feedback aus der Bevölkerung ist überwiegend positiv. Halberstadt etwa betreibt neun Social-Media-Kanäle, streamt Stadtratssitzungen und organisiert die Kommunikation über einen strukturierten Redaktionsplan. Auch Magdeburg und Halle nutzen digitale Kanäle strategisch, etwa zur Bewerbung von Projekten, zur politischen Kommunikation oder zur Einbindung migrantischer Communities.
Datenschutzorientierte Zurückhaltung: Bernburg (Saale) als Sonderfall
Die Stadt Bernburg (Saale) verfolgt einen anderen Ansatz. Sie verzichtet bewusst auf den Betrieb von Fanpages auf kommerziellen Plattformen und begründet dies mit der unklaren datenschutzrechtlichen Lage. Hintergrund ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die eine gemeinsame Verantwortung zwischen Seitenbetreiber und Plattform vorsieht. Diese Mitverantwortung betrifft insbesondere die Verarbeitung sogenannter „Insights-Daten“, die von Kommunen nicht kontrolliert oder beeinflusst werden können.
Bernburg setzt stattdessen auf eigene digitale Formate wie die städtische Website oder datenschutzkonforme Beteiligungsangebote. Diese Entscheidung wurde vom Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt ausdrücklich bestätigt. In seiner Stellungnahme vom 25. August 2025 heißt es, dass die Zurückhaltung Bernburgs „nicht zu beanstanden“ sei und „zur Meidung etwaiger Haftungsrisiken sogar empfehlenswert“.
Der Datenschutzbeauftragte verweist auf zwei laufende Musterverfahren – das Bundespresseamt und die Sächsische Staatskanzlei klagen gegen Datenschutzanordnungen – deren Ausgang maßgeblich für die zukünftige Bewertung sein wird. Gleichzeitig betont er, dass die rechtlichen Fragen tief in den verfassungsrechtlich geschützten Bereich der kommunalen Selbstverwaltung hineinreichen. Daher sei es zulässig, dass Kommunen zu unterschiedlichen Bewertungen kommen.
Strategische Perspektive: Das Positionspapier des Deutschen Städtetages
Das am 23. Januar 2025 beschlossene Positionspapier des Deutschen Städtetages unterstreicht die strategische Bedeutung von Social Media für Städte. Es formuliert zehn zentrale Argumente, warum Social Media kein „Nice to have“, sondern ein unverzichtbares Werkzeug für kommunale Kommunikation ist:
-
Demokratische Teilhabe und politische Information
-
Zielgruppengerechte Ansprache, insbesondere jüngerer Bevölkerungsgruppen
-
Krisenkommunikation und Cyberresilienz
-
Bekämpfung von Desinformation
-
Integration und Ansprache migrantischer Communities
-
Servicekommunikation und digitale Beteiligung
Der Städtetag fordert daher, Social-Media-Arbeit in Kommunen zu fördern, auszubauen und neuen Kanälen gegenüber offen zu sein – ohne sich auf einzelne Plattformen festzulegen.
Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten
Der Landesdatenschutzbeauftragte gibt den Kommunen folgende Empfehlungen mit auf den Weg:
-
Vor der Nutzung sozialer Medien sollten die Zwecke klar definiert werden
-
Social Media sollte nicht der einzige oder vorrangige Informationskanal sein
-
Datenschutzfreundliche Alternativen wie Mastodon sollten geprüft werden
-
Seiten-Insights sollten deaktiviert werden, um die gemeinsame Verantwortlichkeit zu minimieren
Diese Empfehlungen zeigen: Datenschutz und digitale Kommunikation schließen sich nicht aus – sie müssen nur sorgfältig miteinander abgestimmt werden.
Fazit: Zwei Wege, ein Ziel – verantwortungsvolle Kommunikation
Die kommunale Landschaft in Sachsen-Anhalt zeigt ein Spannungsfeld zwischen digitaler Innovationsfreude und datenschutzrechtlicher Verantwortung. Während viele Städte Social Media als unverzichtbares Instrument der Bürgerkommunikation betrachten, setzen andere – wie Bernburg – auf datenschutzkonforme Alternativen und warten die Klärung der Rechtslage ab.
Beide Wege sind legitim und verfolgen dasselbe Ziel: eine transparente, bürgernahe und moderne Verwaltungskommunikation. Die Herausforderung besteht darin, diesen Anspruch unter den Bedingungen der digitalen Gegenwart rechtssicher und verantwortungsvoll umzusetzen – und dabei weder die Reichweite noch die Rechte der Bürgerinnen und Bürger aus dem Blick zu verlieren.
Das könnte Sie auch interessieren:
