· 

Verwaltungsgericht bestätigt: Salzlandkreis handelt am Schachtsee Wolmirsleben rechtskonform

Bernburg, 1. September 2025 – Der Salzlandkreis hat den Campingplatz am Großen Schachtsee in Wolmirsleben zum 1. April 2025 offiziell geschlossen. Die Entscheidung beruht auf erheblichen baulichen und sicherheitsrelevanten Mängeln sowie Verstößen gegen Natur- und Gewässerrecht. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die Maßnahmen der Bauaufsichtsbehörde in mehreren Beschlüssen als rechtmäßig und zwingend notwendig bestätigt.

 

🔥 Gefahrenabwehr: Brandschutz und illegale Bebauung Auf dem Gelände wurden Wohnwagen auf 21 Parzellen massiv erweitert, ohne die vorgeschriebenen Brandschutzabstände einzuhalten. Es fehlt eine Zufahrt für die Feuerwehr sowie eine Löschwasserversorgung. Eine Testbefahrung ergab, dass ein Heranfahren an den See nicht möglich ist. Zusätzlich wurden 35 Mobilheime ohne Genehmigung errichtet – teils direkt am Ufer, was gegen naturschutz- und wasserrechtliche Vorgaben verstößt. Einige Mobilheime wurden sogar dauerhaft bewohnt, was auf Campingplätzen unzulässig ist.

 

📜 Keine Grundlage für Bestandsschutz Die baulichen Veränderungen bis 2022 waren so gravierend, dass ein Bestandsschutz ausgeschlossen wurde. Die Gemeinde Wolmirsleben hat zudem nie die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um das Gelände ordnungsgemäß als Campingplatz auszuweisen.

 

⚖️ Gerichtliche Klarheit: Keine Kompromisse bei Gefahr für Leib und Leben Das Verwaltungsgericht Magdeburg sowie das Oberverwaltungsgericht Naumburg bestätigten die Maßnahmen des Salzlandkreises. Die Gerichte forderten ausdrücklich, keine Kompromisse einzugehen, wenn Menschenleben gefährdet sind. Auch die Stromabschaltung zur Durchsetzung der Nutzungsuntersagung wurde als rechtlich zulässig bewertet.

 

📣 Transparenz und Verantwortung Der Salzlandkreis hat über zwei Jahre hinweg intensive Gespräche mit Campern, dem Betreiber und der Gemeinde geführt und mehrfach konstruktive Lösungen aufgezeigt. Leider blieb eine ernsthafte Kooperation aus. Der Betreiber erschwerte den Prozess und stellte sich öffentlich als Opfer dar, ohne seine Verantwortung anzuerkennen.

 

📌 Statement des Salzlandkreises „Wir bedauern, dass es soweit kommen musste. Wir haben stets Lösungen aufgezeigt und allen Beteiligten die Hand gereicht, weil die Naherholung am Schachtsee für den Salzlandkreis als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort eine wichtige Rolle spielt. Allerdings mussten wir noch über zwei Jahren feststellen, dass es kaum einen wirklichen Fortschritt in der Sache gab. Deswegen mussten wir als Bauaufsichtsbehörde unserer Verantwortung nachkommen und die Nutzungsuntersagen vollziehen. Wenn der Campingplatz wieder genutzt werden soll, sind vorher die Voraussetzungen zu schaffen, die die Verantwortlichen kennen.“

 

🏖️ Badebetrieb ebenfalls betroffen Der Badebereich gehört formell zum Campingplatz. Eine Nutzung ist daher ebenfalls untersagt. Der Salzlandkreis hat vorgeschlagen, den Bereich baulich vom Campingplatz zu trennen – etwa durch einen Zaun – um einen Badebetrieb zu ermöglichen. Eine Umsetzung durch die Gemeinde oder den Betreiber steht bislang aus.

 

🔍 Zukunft des Geländes offen Die langfristige Nutzung des Areals bleibt unklar. Der Salzlandkreis wird alle weiteren Schritte transparent kommunizieren. Eine Wiederaufnahme des Betriebs ist nur möglich, wenn alle rechtlichen und sicherheitsrelevanten Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Das könnte Sie auch interessieren: