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Polizeieinsatz im Jobcenter Schönebeck – Softairwaffe sichergestellt, Haftbefehle vollstreckt

Hier lesen Sie die aktuellen Polizeimeldungen aus dem gesamten Salzlandkreis 


Schönebeck, 02. September 2025 – Am Dienstagnachmittag wurde die Polizei zu einem Einsatz ins Jobcenter Schönebeck gerufen. Grund war der Verdacht, dass ein Besucher einen waffenähnlichen Gegenstand in einer Bauchtasche mit sich führte. Mitarbeiter des Jobcenters hatten die Tasche vorsorglich an sich genommen und die Polizei verständigt.

 

Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass es sich um eine erlaubnisfreie Softairwaffe handelte. Dennoch unterliegt das Führen sogenannter „Anscheinswaffen“ den Bestimmungen des Waffengesetzes. Ob der 43-jährige Mann gegen diese Vorschriften verstoßen hat, ist Gegenstand weiterer Ermittlungen.

 

Im Rahmen der Identitätsfeststellung wurde zudem bekannt, dass gegen den Mann zwei Haftbefehle vorlagen. Nach Vorführung bei einem Richter erfolgte die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.

 

Schönebeck (Brandermittlungen)

Am frühen Mittwochmorgen, gegen 03:30 Uhr, wurde eine Brandstiftung an einem PKW in der Straße der Jugend gemeldet. Zeugen hatte dort drei Personen beobachtet, die sich an einem PKW zu schaffen machten. Als sie sich entfernten waren Flammen am Fahrzeug zu erkennen und der Zeuge informierte die Polizei. Die Täter entkamen unerkannt. Die Polizei konnte das Feuer mit dem auf dem Einsatzfahrzeug befindlichen Feuerlöscher eindämmen. Die informierte Feuerwehr musste das Fahrzeug allerdings nach dem erneuten Aufflammen komplett ablöschen. Das Fahrzeug wurde zur weiteren Untersuchung sichergestellt. Die Ermittlungen zur Brandursache und den vermeintlichen Tätern wurden aufgenommen.

 

Aschersleben (Kontrolle E-Scooter)

Am Dienstagabend kontrollierte die Polizei einen 34-Jähirgen, der mit einem E-Scooter in der Staßfurter Höhe unterwegs war. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass das Fahrzeug nicht pflichtversichert ist. Weiterhin waren bei dem Fahrer eindeutige Hinweise auf den Konsum von Betäubungsmitteln festzustellen. Einen freiwilligen Schnelltest lehnte er ab. Bevor die Beamten die Identität des 34-Jährigen in den polizeilichen Informationssystemen überprüfen konnten äußerte der Mann noch, dass gegen ihn noch drei offenen Haftbefehle vorliegen. Dies bestätigte sich wenig später im Rahmen der Überprüfung. Den haftbefreienden Betrag konnte er direkt bei den Beamten bezahlen und befreite sich dadurch von einem Haftantritt. Ein Ermittlungsverfahren wurde aufgrund der fehlenden Pflichtversicherung eingeleitet. Zum Zwecke der Beweissicherung für das anstehende Bußgeldverfahren wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln wurde die Entnahme einer Blutprobe im Klinikum Aschersleben realisiert. Anschließend wurde der Mann aus der polizeilichen Maßnahme entlassen.

 

Schackstedt (Einbruch Einfamilienhaus)

Am Dienstagabend wurde der Einbruch in einem Einfamilienhaus in der Speckgasse gemeldet. Die Eigentümer befanden sich zum Tatzeitpunkt im Haus. Als sie gegen 23:00 Uhr in die Küche kamen, bemerkte sie das Fehlen ihrer Geldbörsen und sahen sich daraufhin auch im restlichen Haus um. Unbekannte Täter hatten sich offenbar Zugang durch die geschlossene Hauseingangstür verschafft und dann mehrere Zimmer durchsucht. Aus dem Schlafzimmer wurde Schmuck entwendet. Im Hausflur fanden die Täter den Fahrzeugschlüssel. Nach der Tat entfernten sie sich mit dem dazugehörigen PKW Audi vom Tatort. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und erste Fahndungsmaßnahmen nach dem Fahrzeug eingeleitet. 

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