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Pflegekosten im Fokus: Kritik aus Sachsen-Anhalt an Berliner Regierung

Foto: Facebook @Claudia Weiss
Foto: Facebook @Claudia Weiss

Berlin/Bernburg. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur Inanspruchnahme von Pflegeleistungen durch ukrainische Staatsangehörige sorgt für neue politische Diskussionen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit ist die Zahl der Pflegebedürftigen in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) zwischen 2022 und 2024 von 4,8 auf 5,6 Millionen gestiegen. Wie groß der Anteil ukrainischer Geflüchteter daran ist, kann die Regierung jedoch nicht beziffern – entsprechende Daten werden in der SPV nicht erhoben.

 

Anders sieht es im Bereich der „Hilfe zur Pflege“ nach SGB XII aus. Dort hat sich die Zahl ukrainischer Leistungsbeziehender innerhalb von zwei Jahren von 6.160 (2022) auf 10.370 (2024) nahezu verdoppelt. Die Bundesregierung führt dies auf steigende Fallzahlen insgesamt zurück, verweist aber zugleich auf fehlende statistische Erhebungen zur Staatsangehörigkeit in der SPV.

 

Für die AfD-Bundestagsabgeordnete Claudia Weiss, die aus Bernburg stammt und im Gesundheitsausschuss des Bundestages sitzt, ist diese Lücke ein schwerwiegendes Problem. Die Abgeordnete, die zudem stellvertretendes Mitglied im Familien- und Finanzausschuss ist und seit September 2025 der Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie angehört, äußert deutliche Kritik.

 

„Diese Antwort ist ein Skandal und ein Schlag ins Gesicht aller deutschen Steuerzahler“, erklärt Weiss. „Während unser Pflegesystem unter der Last der Vergreisung ächzt, gesteht die Ampel-Regierung ein, dass sie keine Ahnung hat, wie viele ukrainische Geflüchtete seit 2022 unser System nutzen. Keine Daten zur Nationalität in der SPV – das ist aus unserer Sicht ein gravierendes Versäumnis.“

 

Die AfD-Fraktion verweist zudem auf die steigenden Ausgaben in der Sozialhilfe. Die Verdopplung der ukrainischen Leistungsbeziehenden in der Hilfe zur Pflege sei ein Hinweis auf eine wachsende Belastung der Kommunen. Weiss fordert daher strukturelle Änderungen.

 

Zu den Forderungen der Fraktion gehören:

  • Erfassung migrationsbezogener Daten wie Staatsangehörigkeit und Zuzugsjahr in allen Pflegestatistiken,
  • Begrenzung der Zuwanderung, insbesondere von Personen mit absehbarem Pflegebedarf,
  • Priorisierung deutscher Staatsbürger bei der Vergabe von Pflegeleistungen sowie eine Stärkung der Vorversicherungszeiten.

 

Die vollständige Antwort der Bundesregierung ist in der Bundestagsdrucksache 21/3527 veröffentlicht.