Bernburg (Saale) – Alle Bewohnerparkzonen, Parkscheibenbereiche und Abschnitte des gebührenpflichtigen Parkens im Innenstadtbereich sind vom Donerstag, 4. Juni 2026, 8 Uhr bis Montag, 8. Juni 2026 um 8 Uhr nicht nutzbar.
Betroffene* im Bereich des Festgebietes haben die Möglichkeit, mit Berechtigungsplaketten auf Ausweichparkplätzen zu parken.
Die Beantragung der Berechtigungsplaketten ist vom 2. März 2026 bis spätestens 30. April 2026 möglich. Die Berechtigungsplaketten werden frühestens vier Wochen vor Festbeginn verschickt.
Bewohner können mit ihrem gültigen Bewohnerparkausweis auf einem ausgewiesenen Ausweichparkplatz (wird noch bekannt gegeben) parken. Bewohner mit gemietetem Privatparkplatz dürfen den Parkplatz weiterhin nutzen, müssen sich jedoch an die vorgeschriebenen Zeiten halten.
Erfahrungen vergangener Landesfeste haben gezeigt, dass viele Fahrten durch vorausschauende Planung so gelegt werden können, dass diese trotz der begrenzten Zufahrtszeiten durchgeführt werden können. Hier bittet die Stadt Bernburg (Saale) um Ihre Mitwirkung.
Großräumige Sperrung – Innenstadt wird zur Sicherheitszone
Vom 4. Juni 2026, 08:00 Uhr, bis zum 8. Juni 2026, 8:00 Uhr gilt im gesamten Festgebiet ein vollständiges Fahr- und Parkverbot. Die Sperrzone umfasst nahezu die gesamte Innenstadt – vom Schloss über den Stadtpark bis hin zu Rheinplatz, Karlsplatz und Teilen der Saaleuferbereiche.
Die Stadt begründet die Maßnahmen mit dem Sicherheitskonzept für das Landesfest, zu dem mehr als 150.000 Besucherinnen und Besucher erwartet werden. Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste sollen jederzeit freie Zufahrten haben.
Haupttage komplett fahrzeugfrei
Während der Festtage vom 4. bis 7. Juni wird das Gebiet vollständig für Fahrzeuge aller Art gesperrt. Betroffen sind:
- PKW
- Motorräder
- E-Bikes und E-Scooter
Eine Zufahrt ist nur in eng begrenzten Zeitfenstern möglich – und ausschließlich für Anwohner*innen sowie Gewerbetreibende:
| Donnerstag | 04.06.2026 | 00:00 Uhr | 08:00 Uhr | |
| Freitag | 05.06.2026 | 01:00 Uhr | 08:00 Uhr | |
| Samstag | 06.06.2026 | 01:00 Uhr | 08:00 Uhr | |
| Sonntag | 07.06.2026 | 08:00 Uhr | 08:00 Uhr | ab 23:00 Uhr |
| Montag | 08.06.2026 | 00:00 Uhr | 08:00 Uhr | ab 18:00 Uhr |
Außerhalb dieser Zeiten gilt ein absolutes Fahrverbot. Fahrzeuge, die dann noch im Festgebiet stehen, werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Parken: Bewohnerzonen außer Kraft – Automaten abgeschaltet
Besonders einschneidend: Alle Bewohnerparkzonen und Parkscheibenbereiche verlieren vom 4. bis 8. Juni 2026 ihre Gültigkeit. Die Parkscheinautomaten werden in diesem Zeitraum abgeschaltet. Betroffene Anwohner*innen können auf Ausweichparkplätze ausweichen – allerdings nur mit einer Berechtigungsplakette, die zuvor beantragt werden muss.
Berechtigungsplaketten – Fristen und Verfahren
Beantragung: 2. März bis 30. April 2026
Versand: frühestens vier Wochen vor Festbeginn
Die Stadt weist darauf hin, dass nur korrekt beantragte und sichtbar angebrachte Plaketten zur Nutzung der Ausweichparkplätze berechtigen. Bewohner*innen mit gültigem Bewohnerparkausweis erhalten ebenfalls Zugang zu ausgewiesenen Ersatzflächen.
Private Grundstücke: Fahrzeuge dürfen stehen bleiben – aber nicht jederzeit raus
- Fahrzeuge auf privaten Grundstücken dürfen während der Sperrzeit dort verbleiben.
- Allerdings gilt auch hier: Verlassen ist nur in den offiziellen Zufahrtsfenstern möglich.
Shuttlebusse und Großparkplätze für Besucher
Für die erwarteten Besucherströme richtet die Stadt ein Shuttle-System ein:
Shuttleverkehr vom 5. bis 7. Juni 2026
Genaue Fahrzeiten und Standorte der Großparkplätze werden noch veröffentlicht
Ticketpreis: 5 Euro pro Person und Tag (ab 12 Jahren)
Tickets erhältlich an den Info-Points der Sonderparkplätze sowie in der Stadtinformation
Ein zusätzlicher Großparkplatz steht als Reserve bereit, falls der Andrang größer ausfällt als prognostiziert.
