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Schachtsee Wolmirsleben - Grundstückseigentümer in der Pflicht

Bernburg/Wolmirsleben. Trotz der Nutzungsuntersagung für den Campingplatz am Schachtsee Wolmirsleben ist das Baden am Schachtsee weiterhin grundsätzlich möglich. Darauf haben Landrat Markus Bauer und Verwaltungsdirektor Thomas Michling in einem Gespräch mit Wolmirslebens Bürgermeister Knut Kluczka und Verbandsgemeinde-Bürgermeister Michael Stöhr in einem persönlichen Gespräch am Donnerstag, 19. Februar, noch einmal hingewiesen.

 

Sie kamen mit dem Treffen umgehend einer schriftlichen Bitte von Wolmirslebens Bürgermeister vom 13. Februar nach, der erstmals vor zwei Monaten öffentlich im Gemeinderat Wolmirsleben angekündigte, das Gespräch mit dem Landrat zur Stromabschaltung auf dem Gelände am Schachtsee suchen zu wollen – und das, obwohl die Fakten seit mittlerweile einigen Jahren allen Beteiligten umfassend bekannt sind.

 

Landrat Markus Bauer stellte im Gespräch noch einmal unmissverständlich klar, dass der Salzlandkreis weiterhin alle ernsthaften Initiativen unterstützt, die der Entwicklung des Bereichs am Schachtsee Wolmirsleben tatsächlich dienen. „Wir sind im Rahmen des rechtlich Möglichen für alles offen. Wir haben allen jederzeit die Hand gereicht und werden es auch weiterhin tun.“ Allerdings sei es nicht die Kreisverwaltung, die den ersten Schritt gehen müsse, sondern der private Eigentümer des Geländes sowie die Gemeinde Wolmirsleben. Denn: Die Verpflichtung zum Handeln ergibt sich aus den Grundstücksverhältnissen sowie aus dem Recht der kommunalen Selbstverwaltung. Diese Auffassung bestätigte Verbandsgemeinde-Bürgermeister Michael Stöhr. „Wir reden seit Jahren immer wieder über die gleichen Dinge.“

 

Im Zusammenhang mit der Badesaison bedeutet das konkret: Es gab und es gibt auf Grund der Nutzungsuntersagung für den Campingplatz kein behördliches Badeverbot! Voraussetzung für einen ordentlichen Badebetrieb ist angesichts der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Situation vor Ort, dass der Badebereich am Schachtsee deutlich vom Campingplatz abgegrenzt wird. Nur wenn es dazu ernsthafte Absichten gibt und zum Beispiel der vorhandene Zaun versetzt wird, kann der Salzlandkreis auf Grundlage eines entsprechenden Antrags prüfen, inwiefern zum Betrieb der Toilettenanlage in diesem Teilbereich der Strom wieder fließen kann. „Auf diese Möglichkeit haben wir bereits in den vergangenen Jahren alle Beteiligten immer wieder hingewiesen; nicht zuletzt auch in den Gemeinderatssitzungen“, erläutert Thomas Michling. Er betont: „Diese grundlegende Entscheidung zum Baden im Schachtsee kann nur der Grundstückseigentümer treffen!“

 

Mit dieser erneuten Klarstellung weißt die Kreisverwaltung auch den aufgrund von verschiedenen öffentlich getroffenen Aussagen des Bürgermeisters von Wolmirsleben entstandenen Eindruck zurück, der Landrat könne an der Situation im eigenen Ermessen etwas ändern. Das ist falsch: Alle vom Salzlandkreis als zuständige Ordnungsbehörde getroffenen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Campingplatz am Schachtsee seit 2022 sind auf Grundlage der Vorgaben aus dem Bau- und Brandschutzrecht sowie dem Natur- und Gewässerrecht notwendig gewesen.

 

Alle behördlichen Maßnahmen wurden darüber hinaus auf Antrag des Grundstückseigentümers als angemessen, notwendig und damit rechtskonform bestätigt. Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Magdeburg und des Oberverwaltungsgerichts sind unter Schachtsee Wolmirsleben | Salzlandkreis veröffentlicht.

 

Der Salzlandkreis hatte bis zuletzt allen Beteiligten sowie den Campern in unzähligen Gesprächen erläutert, welche Voraussetzungen zu schaffen sind, um eine Nutzungsuntersagung für den Campingplatz zu verhindern. Weil es über Jahre in wesentlichen Punkten jedoch keinen Fortschritt gab, musste die Kreisverwaltung handeln. Dazu wurde die Behörde vom Verwaltungsgericht Magdeburg explizit aufgefordert. Eine Nutzungsuntersagung war demnach notwendig, um Leib und Leben zu schützen.

 

Die Nutzungsuntersagung kann erst zurückgenommen bzw. gegebenenfalls Genehmigungen für den Campingplatzbetrieb erteilt werden, wenn die planungs-, brandschutz- sowie umwelt- und naturschutzrechtlichen Voraussetzungen vor Ort geschaffen bzw. wiederhergestellt worden sind. Ernsthafte Initiativen dazu sind bislang jedoch nicht absehbar, wie Wolmirslebens Bürgermeister Knut Kluczka im Gespräch mit dem Landrat selbst einräumte.