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Viele offene Fragen bei Bewohnern im Festgebiet: Stadt Bernburg lädt zur Einwohnerversammlung ein

Bernburg. Rund um den Sachsen-Anhalt-Tag 2026 gibt es bei vielen Bernburgerinnen und Bernburgern, die im Festgebiet wohnen, noch zahlreiche offene Fragen – vor allem zur Erreichbarkeit ihrer Wohnungen, zu Parkmöglichkeiten, zum Nahverkehr und zu Lieferungen. Die Stadt Bernburg reagiert darauf und lädt die betroffenen Einwohner zu einer Einwohnerversammlung am Dienstag, 17. März, um 18 Uhr in den Sitzungssaal des Rathauses I an der Blumenuhr ein.

 

Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere die Einschränkungen im fahrzeugfreien Festgebiet in der Innenstadt. Bereits jetzt ist klar: Vom 4. Juni 2026, 8 Uhr, bis zum 8. Juni 2026, 18 Uhr, wird das Festgebiet in der Innenstadt gesperrt. Schon davor kann es jedoch zu Beeinträchtigungen kommen. Nach Angaben der Stadt muss vom 1. Juni 2026, 8 Uhr, bis zum 8. Juni 2026, 18 Uhr im gesamten Festgebiet auf Straßen, Plätzen und Wegen mit Einschränkungen für den fließenden und ruhenden Verkehr gerechnet werden.

 

Besonders häufig wird laut Stadt nach dem öffentlichen Nahverkehr gefragt. Fest steht, dass es zu Einschränkungen im ÖPNV kommen wird. Welche konkreten Fahrplanänderungen es geben wird, könne derzeit aber noch nicht im Detail gesagt werden. Klar ist jedoch bereits, dass es durch die Sperrung der Innenstadt ab Donnerstag, 4. Juni 2026, sowie durch die zeitweise Verlegung des Busbahnhofs in die Liebknechtstraße beziehungsweise zum Bahnhof schon im Vorfeld des Festes zu Änderungen kommen wird.

 

Auch das Thema Zufahrt für Anwohner beschäftigt viele Bewohner. Das Befahren des Festgebietes ist nur in festgelegten Zeitfenstern möglich. Außerhalb dieser Zeiten sind Befahren und Parken im Festgebiet nicht möglich. Selbst innerhalb der erlaubten Zeiten müsse mit Einschränkungen gerechnet werden, da dann unter Umständen Reinigungs- und Aufräumarbeiten stattfinden.

 

Für betroffene Anwohner, Unternehmen und Beschäftigte sollen Ausweichparkplätze zur Verfügung stehen. Wer berechtigt ist, kann dort mit einer Berechtigungsplakette parken. Die Plaketten können vom 2. März 2026 bis spätestens 30. April 2026 online über die Internetseite der Stadt beantragt werden. Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis können auf einem noch bekanntzugebenden Ausweichparkplatz parken. Diese Flächen sollen nicht kostenpflichtig sein. Wer einen gemieteten Privatparkplatz im Festgebiet hat, darf diesen weiterhin nutzen – allerdings nur innerhalb der vorgeschriebenen Zufahrtszeiten.

 

Ein eigenes Shuttle-Angebot für Anwohner, Dienstleister oder Händler wird es nach Angaben der Stadt nicht geben. Shuttleverkehre sind lediglich für Besucher von den Parkplätzen in der Weststraße, an der Claude-Breda-Straße und an der Halleschen Landstraße vorgesehen.

 

Weitere Fragen betreffen die Müllentsorgung, die Postzustellung sowie die Versorgung durch Pflegedienste und medizinisches Personal. Die Stadt verweist darauf, dass im fraglichen Zeitraum laut Abfallkalender regulär keine Müllentsorgung vorgesehen sei; die gelbe Tonne werde im Entsorgungsgebiet Bernburg 5 bereits am 3. Juni 2026 abgeholt. Pflegedienste und medizinisches Personal seien informiert und könnten die Einschränkungen einplanen. Rettungsdienste könnten das Gebiet jederzeit befahren. Auch die Postzusteller seien unterrichtet. Wie die Zustellung im Einzelnen erfolge, liege in der Verantwortung der jeweiligen Unternehmen.

 

Beim Thema Fahrräder und E-Scooter stellt die Stadt klar: Ein generelles Fahrradverbot im Festgebiet gibt es nicht. Im direkten Veranstaltungsbereich solle das Rad aus Rücksicht auf Fußgänger jedoch geschoben werden. Für E-Scooter gelten die üblichen gesetzlichen Regeln.

 

Die Stadt macht deutlich: Zu Fuß bleibt das gesamte Festgebiet erreichbar. Gerade weil es dennoch viele Detailfragen gebe, soll die Einwohnerversammlung Gelegenheit bieten, Hinweise aufzunehmen und über den aktuellen Stand der Planungen zu informieren.


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