Das Ministerium für Inneres und Sport (MI) führt erstmalig eine landesweite Befragung zur Verordnung über die Dienstkleidung der Feuerwehren in Sachsen-Anhalt (Fw-DklVO) durch. Auf der jährlichen Dienstberatung des MI mit Stadt- und Gemeindewehrleitern, Kreisbrandmeistern und Landesbrandmeistern war Ende November 2025 die Durchführung einer solchen Befragung vereinbart worden. Hintergrund ist, dass es zurückliegend landesweit sehr unterschiedliche Auffassungen zu einer zukünftigen Dienstkleidung der Feuerwehren gab. Von den Feuerwehren und auch den Gemeinden wurden sehr unterschiedliche Änderungswünsche zur Fw-DklVO an das MI herangetragen.
Deshalb werden nun zwei Befragungen durchgeführt. Die erste Befragung richtet sich an alle rund 31.500 Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen-Anhalt, um landesweit die Erfahrungen mit und die Erwartungen an eine zukünftige Dienstkleidung zu erfassen. Die zweite Befragung richtet sich an die für den Brandschutz zuständigen Gemeinden, um auch deren Anregungen und fachliche Hinweise zu berücksichtigen. Ziel ist es, auf Basis der Rückmeldungen die Zufriedenheit mit der jetzigen Dienstkleidung zu erfragen und gegebenenfalls eine Dienstkleidung zu entwickeln, die funktionaler, komfortabler und landesweit einheitlich ist.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die Dienstkleidung ist ein wichtiger Bestandteil eines einheitlichen und professionellen Auftretens unserer Feuerwehren. Umso wichtiger ist es, bei deren Weiterentwicklung die Stimmen der Kameradinnen und Kameraden aus allen Teilen des Landes einzubeziehen. Gleiches gilt für die Anregungen aus den Gemeinden. Die Hinweise aus der Praxis tragen dazu bei, eine Dienstkleidung zu gestalten, die nicht nur getragen wird, sondern auch auf breite Akzeptanz stößt. Mit dieser landesweiten Befragung gehen wir einen neuen Weg und würden uns über eine rege Beteiligung sehr freuen.“
Die elektronischen Befragungen laufen jeweils vom 15. Juni bis zum 23. August 2026. Die Kameradinnen und Kameraden erhalten den für die Teilnahme an der Befragung notwendigen Link bzw. QR-Code über die für sie zuständige Gemeinde.
Gegenstand der Befragungen ist ausschließlich die Dienstkleidung. Sie wird bei jedem Dienst getragen, zu dem keine Einsatzbekleidung vorgeschrieben ist. Dies gilt z. B. für bestimmte Aus- und Fortbildungsvorhaben, für Dienstbesprechungen und für repräsentative Veranstaltungen wie Jubiläen. Die Einsatzbekleidung ist hingegen nicht Teil der Befragungen, da sie auf europäischer Ebene normiert ist und durch den jeweiligen Träger auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt wird.
In der Befragung geht es zum einen um die aktuelle Dienstuniform. Dazu werden u. a. Fragen zum Tragekomfort, zur Passform, zur Funktionalität und zum Erscheinungsbild gestellt. Zum anderen geht es um die weitergehende Frage, wie die Dienstkleidung ganz grundsätzlich künftig ausgestaltet sein soll, etwa ob der eher förmliche Dienstanzug durch eine eher legere Dienstkleidung abgelöst werden soll, ob es bei einer einheitlichen Lösung für alle bleibt oder beispielsweise abhängig von Dienstgrad und Funktion unterschiedliche Dienstbekleidungen eingeführt werden sollen.
Die Ergebnisse der Befragungen werden auf den nächsten Dienstberatungen ab September 2026 vorgestellt und intensiv mit den Gemeinden und Feuerwehren ausgewertet.
Auf der jährlichen Dienstberatung des MI mit den Stadt- und Gemeindewehrleitern, Kreisbrandmeistern und Landesbrandmeistern Ende November 2026 soll dann eine Grundsatzentscheidung über die zukünftige Gestaltung der Dienstkleidung getroffen werden.
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