Einführung eines landesweiten Früherkennungs- und Bedrohungsmanagements bei der Polizei Sachsen-Anhalt

Die Landespolizei Sachsen-Anhalt hat mit der Einführung eines landesweit einheitlichen Verfahrens zur Früherkennung und zum Umgang mit Personen mit Risikopotential begonnen. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang sowie rund 250 Vertreterinnen und Vertretern aller Polizeibehörden, der Fachhochschule Polizei und des Ministeriums für Inneres und Sport wurde heute auf einer Fachtagung das Handlungskonzept „Früherkennungs- und Bedrohungsmanagement Sachsen-Anhalt" vorgestellt. Den fachlichen Austausch bereicherte ein Vertreter der Landespolizei Nordrhein-Westfalen mit einem Erfahrungsbericht.

 

Schwerste Gewalttaten wie die Amokfahrt in Magdeburg am 20. Dezember 2024, in Mannheim im März 2025, in Leipzig im Mai 2026 sowie die Messerangriffe in Aschaffenburg und Hamburg im Jahr 2025 unterstreichen die Notwendigkeit der Einführung eines solchen Früherkennungs- und Bedrohungsmanagements.

 

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Gefahren entstehen nicht aus dem Nichts. Oft gibt es im Vorfeld Hinweise, Signale und Entwicklungen. Unser Anspruch ist es, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um gefährliche Personen frühzeitig zu erkennen und zielgerichtete schwere Gewalttaten zu verhindern. Es ist ein folgerichtiger Schritt, dass wir landesweit mit der Einführung eines Früherkennungs- und Bedrohungsmanagements im Umgang mit Menschen mit Risikopotential beginnen.“

 

Das Handlungskonzept folgt dem Grundsatz „Erkennen – Bewerten – Handeln“. Es definiert eine landeseinheitliche Risikobewertung sowie klare Vorgaben zu Abläufen, Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Das Verfahren setzt bewusst früh und niederschwellig an und bezieht eine ganzheitliche, fachübergreifende Perspektive ein, denn Früherkennung ist nicht allein polizeiliche Aufgabe. Sie gelingt nur im Zusammenwirken mit weiteren Behörden, Einrichtungen und Netzwerkpartnern. Die polizeiliche Bearbeitung erfolgt in einem dreistufigen Kompetenzmodell – von der Früherkennung durch alle Bediensteten über die Analyse und das Fallmanagement in den Polizeiinspektionen bis zur zentralen Fachstelle im Landeskriminalamt.

 

Zusammenfassend gilt: Früh erkennen. Gemeinsam bewerten. Verantwortungsvoll handeln.

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