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Stadtwerke Bernburg: Bund beginnt mit Auszahlung an Versorger

Im Dezember übernimmt der Bund die Abschlagszahlungen für Gas- und Fernwärmekunden. Sie müssen dafür nichts tun. Die Versorger aber müssen Anträge stellen, um ihr Geld zu bekommen. 75 Prozent von ihnen haben das bisher getan.


Der Bund hat im Rahmen der Dezember-Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden mit der Auszahlung der Erstattungen an die Energieversorger begonnen. Seit Antragsstart Mitte November hätten rund 75 Prozent der Energieversorger entsprechende Anträge gestellt. Da viele bereits geprüft seien, starteten die Auszahlungen am 1. Dezember, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.

 

Es würden täglich weitere Anträge gestellt und geprüft - insgesamt sind rund 1500 Firmen der Gas- und Wärmeversorgung berechtigt. Zur Entlastung bei den hohen Energiekosten gibt es im Dezember eine Einmalzahlung für Gas- und Fernwärmekunden - zumindest für diejenigen, die direkt einen Vertrag mit einem Versorgungsunternehmen haben. Sie sind von der Abschlagszahlung befreit oder bekommen eine Gutschrift.

 

Verbraucher müssen keine Anträge stellen

 

Die Bernburger Wohnstättengesellschaft mbH und die Wohnungsgenossenschaft Bernburg eG haben gemeinsam mit der Stadtwerke Bernburg GmbH eine Vereinbarung getroffen, wie die Dezemberentlastung bei den Heizkosten für die Mieter umgesetzt wird.

 

Wenn Mieter die Versorgung über ihre Vermieter regeln, wird die Dezember-Entlastung mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung weitergegeben. Profitieren sollen Haushalte und kleinere Unternehmen. Diese müssten "nichts tun", wie das Ministerium noch einmal betonte, eine Antragstellung sei nicht nötig. Die Versorger regeln die Entlastung ihrerseits direkt mit dem Staat.

 

Nach der Zustimmung des Bundesrates am 14. November ist nun das Gesetz über die Dezember‐Soforthilfe beschlossen. Sie soll einen Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 schaffen und die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr überbrücken.

 

Um schnellstmöglich eine Wirkung zu entfalten, wurde die Übernahme einer Monatsrechnung für Gas bzw. Fernwärme durch die Bundesregierung beschlossen. Für Gas‐ und Fernwärmekunden bedeutet dies, dass sie die Abschlagszahlung im Dezember aussetzen können.

 

Die Stadtwerke Bernburg GmbH wird dementsprechend am 1. Dezember 2022 keinen Abschlag für Gas bzw. Fernwärme einfordern. Kunden mit Lastschriftverfahren müssen sich um nichts kümmern, der Abschlag wird nicht eingezogen. Kunden mit Dauerauftrag können die Überweisung für Gas bzw. Fernwärme einmalig aussetzen.

 

Abschlagsbeträge, die dennoch zum 1. Dezember bei den Stadtwerken eingehen, werden selbstverständlich in der Jahresendrechnung berücksichtigt. Für Kunden, die Gas und Strom bei den Stadtwerken beziehen, gilt es zu beachten, dass die Abschlagssumme Strom wie gewohnt zu zahlen ist bzw. automatisch von den Stadtwerken eingezogen wird.

 

Der tatsächliche Erstattungsbetrag berechnet sich aus dem Vorjahresverbrauch

 

Die Erstattung einer Monatsrechnung erfolgt jedoch nicht auf Basis der Abschlagshöhe. Die Berechnung des tatsächlichen Erstattungsbetrages erfolgt über die Jahresendrechnung. Dieser Entlastungsbetrag wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf Basis der im Dezember gültigen Preise des jeweilig gültigen Tarifs und einem Zwölftel der Jahresverbrauchsprognose (in der Regel der Verbrauchswert für 2021) errechnet.

 

Für Fernwärmekunden wird pauschal die monatliche Abschlagshöhe zzgl. 20 Prozent erstattet. Sowohl der ausgesetzte Abschlag als auch der Erstattungsbetrag wird auf der Jahresrechnung transparent ausgewiesen. Viele Mieter haben kein direktes Vertragsverhältnis für ihre Gas‐ oder Wärmelieferung mit den Stadtwerken. Die Abrechnung erfolgt über den Vermieter, der die Entlastung über die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 an seine Mieter weitergibt. 

 

Großvermieter geben den staatlichen Erstattungsbetrag über die Betriebskostenabrechnung an ihre Mieter weiter

 

Die Großvermieter der Stadt Bernburg, die Bernburger Wohnstättengesellschaft mbH, die Wohnungsgenossenschaft Bernburg eG und als Verwalterin die Immobilien GmbH Bernburg haben gemeinsam mit der Stadtwerke Bernburg GmbH eine Vereinbarung getroffen, wie die Dezemberentlastung bei den Heizkosten für die Mieter umgesetzt wird. Dabei stand im Vordergrund, dass Mieter, Vermieter und Versorger keinem finanziellen Risiko ausgesetzt werden und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Mieten und Nebenkostenvorauszahlungen für Dezember werden komplett eingezogen wie immer.

 

Die Großvermieter zahlen die Abschläge für Fernwärme und Gas für Dezember in voller Höhe an den Versorger wie immer.

 

Der Versorger bemüht sich, die Erstattung für Dezember vom Bund schnellstmöglich zu erhalten. Wenn die Erstattung durch den Bund zeitnah erfolgt, wird der Versorger diesen Erstattungsbetrag in der Jahresendabrechnung für 2022 gegenüber den Großvermietern gutschreiben. Die Großvermieter werden dann ihrerseits diese Gutschrift in der Betriebskostenabrechnung für 2022 dem einzelnen Mieter gutschreiben. Dadurch werden eventuelle Nachzahlungen bei dem Mieter verringert oder gar verhindert und niemand kommt in eine existenziell bedrohliche finanzielle Schieflage.

 

Informationen zum Soforthilfepaket Wärme/Gas

 

Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.

 

Bitte beachten Sie, dass dies nur für die Abschläge für Gas und Wärme gilt. Der Abschlagzahlung für Strom ist wir gewohnt zu leisten. Zahlen Sie für Strom und Gas/Wärme einen Gesamtabschlag, können Sie diesen um den Betrag für Gas bzw. Wärme verringern. Somit greift für Sie eine sofortige finanzielle Entlastung im Dezember und damit noch in diesem Jahr 2022.

 

Bei der nächsten Jahresabrechnung für Gas und Wärme werden wir Ihnen den sogenannten Entlastungsbetrag gutschreiben. Dieser Entlastungsbetrag wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf Basis der im Dezember gültigen Preise Ihres Tarifs und einem Zwölftel Ihrer Jahresverbrauchsprognose (Stand: September 2022 oder früher) errechnet (bei Wärme plus 20%). Beide Werte, Entlastungsbetrag und ausgesetzter Dezemberabschlag, werden Ihnen auf der Jahresrechnung transparent ausgewiesen.

 

Wichtig für RLM-Kunden (Industriekunden)

 

Bitte teilen Sie Ihrem Erdgaslieferanten bis zum 31.12.2022 mit, dass Sie zu der anspruchsberechtigten Gruppe gehören.

 

Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen [RLM-Kunden mit viertelstündiger Leistungsmessung]. Dies gilt für Privat- und Kleingewerbekunden sowie für Industriekunden bis zu einem Verbrauch von 1,5 Gwh. Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022.

 

Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen dem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.

 

Bei allen Kunden die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.

 

Warum erfolgt die Berechnung des Entlastungsbetrages nach dem Willen der Bundesregierung auf Basis der Jahresverbrauchsprognose 2022, die ja meist zum Zeitpunkt der letzten Abrechnung Ende 2021 ermittelt wurde und nicht mehr aktuell ist?

 

Damit möchte die Bundesregierung Ihre Sparsamkeit beim Energieverbrauch im Jahr 2022 belohnen. Denn so wird Ihr Bonus voraussichtlich höher ausfallen, als würden die Daten Ende 2022 bei der Bonusermittlung zugrunde gelegt.