Entlastung bei Begleitung von Schwertransporten

Holger Stahlknecht: „Die Änderung der Verwaltungsvorschrift lässt zukünftig Ausnahmen in bestimmten Begleitsituationen zu. Dies wird die Polizei entlasten. Angesichts der ständig steigenden Belastung der Polizei war dieser Schritt längst überfällig.“


Sachsen-Anhalts Minister für Inneres und Sport begrüßt die geplante Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Danach ist es künftig möglich, die Begleitung und Absicherung von Großraum- und Schwertransporten durch private Spezialfirmen zu ermöglichen.

 

Holger Stahlknecht: „Die Änderung der Verwaltungsvorschrift lässt zukünftig Ausnahmen in bestimmten Begleitsituationen zu. Dies wird die Polizei entlasten. Angesichts der ständig steigenden Belastung der Polizei war dieser Schritt längst überfällig.“

 

Sachsen-Anhalt hatte sich gemeinsam mit weiteren Ländern bereits seit längerer Zeit für eine Entlastung auf diesem Weg eingesetzt. Allein im vergangenen Jahr wurden 8.134 Begleitungen von Schwertransporten im Land durchgeführt. Auch in den Jahren zuvor lag diese Zahl auf einem ähnlich hohen Niveau (2013: 7.637, 2014: 8.814).

 

„Dies kann aber nur ein erster Schritt in dieser Frage sein. Ich bin mir mit meinen Länderkollegen darüber einig, dass es weitergehender Regelungen bedarf, die eine vollständige Entlastung der Polizei erreichen“, so Stahlknecht weiter.