100 Millionen Euro für den ländlichen Raum

Davon profitieren direkt und indirekt Unternehmen und Kommunen sowie der einzelne Bürger. Unterstützt werden Maßnahmen der Flurneuordnung, z.B. im Zusammenhang mit größeren Verkehrsvorhaben, der ländliche und forstliche Wegebau, die Dorferneuerung und entwicklung mit der Touristischen Infrastruktur und dem Sportstättenbau mit überwiegend nicht schulischer Nutzung.


Mit der Veröffentlichung der RELE - Richtlinie stehen jetzt in Sachsen-Anhalt bis 2020 im Rahmen dieser Richtlinie mehr als 100 Millionen Euro EU - Fördermittel zur Verfügung. Die Richtlinie über die Gewährung von

Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU - Förderperiode 2014 bis 2020 im Gebiet des Landes Sachsen - Anhalt (Richtlinie RELE 2014 - 2020) ist die Grundlage, um die wichtigen Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) zur Kofinanzierung der Maßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung verwenden zu können.

 

Davon profitieren direkt und indirekt Unternehmen und Kommunen sowie der einzelne Bürger. Unterstützt werden Maßnahmen der Flurneuordnung, z. B. im Zusammenhang mit größeren Verkehrsvorhaben, der ländliche und forstliche Wegebau, die Dorferneuerung und entwicklung mit der Touristischen Infrastruktur und dem Sportstättenbau mit überwiegend nicht schulischer Nutzung.

 

Damit die Antragsteller zur Vorbereitung genügend Zeit haben, werden für das Jahr 2016 mehrere Antragstermine festgelegt. Maßnahmen der Dorfentwicklung und des Wegebaus können zum Beispiel bis Anfang Mai 2016 bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten als zuständigen Bewilligungsbehörden beantragt werden.