Krippen, Kita's und Horte sind im Salzlandkreis Spitze

„Unsere Kinder sind wichtig“, sagt Markus Bauer, dem besonders die frühkindliche Bildung am Herzen liegt. „Gut auf die Schule vorbereitet zu sein, legt den Grundstein fürs Leben“, führt der Landrat aus.


Zum aktuellen Stand der Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes und der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen (LQE) im Salzlandkreis:

 

„Unsere Kinder sind wichtig“, sagt Markus Bauer, dem besonders die frühkindliche Bildung am Herzen liegt. „Gut auf die Schule vorbereitet zu sein, legt den Grundstein fürs Leben“, führt der Landrat aus. Deshalb lässt er sich regelmäßig darüber informieren, wie es um die Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes im Salzlandkreis steht. Schließlich sei das Angebot für Krippen-, Kita- und Hortplätze ja auch Kriterium für die Qualität des Wohnstandortes Salzlandkreis.

 

Insgesamt hält der Salzlandkreis 158 Tageseinrichtungen vor. Davon sind insgesamt 100 Einrichtungen in freier und 58 Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft. Durch die Eröffnung der Freien Sekundarschule Bernburg (mit Hort) ist ein weiterer Träger hinzugekommen. Der Salzlandkreis hält eine Gesamtkapazität von 14.477 Plätzen vor. Davon gibt es 3.509 Kinderkrippenplätze für Kinder unter drei Jahren, 5.567 Kindergartenplätze für Kinder von drei Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht sowie 5.401 Hortplätze für Schulkinder. Zusätzlich werden fünf Plätze in Tagespflege für Kinder unter drei Jahren vorgehalten. Insgesamt werden von den eben genannten Plätzen 472 Plätze für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen bereitgestellt.

 

„Im Salzlandkreis finden Eltern für ihr Kind einen Platz“, fasst der Landrat die Situation zusammen. Bereits Anfang Januar hat der Salzlandkreis mit allen Trägern von Kindertageseinrichtungen die Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltverhandlungen für das Verhandlungsjahr 2016 erfolgreich durchgeführt.

 

Durch den Fachdienst Sozial-, Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung sind 158 Vereinbarungen an die Träger auf dem Postweg versendet worden. Parallel dazu erfolgt die Herstellung des Einvernehmens mit den zuständigen Kommunen. „Verzögerungen können aufgrund der erforderlichen Beschlussfassung der kommunalen politischen Gremien (Ladungsfristen etc.) auftreten“, so dass in der Folge die Einvernehmen erst mittelfristig geschlossen werden könne, teilt Anke Meyer mit. Die zuständige Fachdienstleiterin für Sozial-, Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung unterstreicht, dass „eine überdurchschnittliche Qualität“ der Angebote zu erkennen sei. Überdies seien in dieser Verhandlungsperiode „keine neuen Schiedsstellenverfahren“ eröffnet worden. Die offenen Schiedsstellensprüche aus dem Verhandlungsjahr 2015 werden derzeit noch erwartet. Bislang gebe es keine Terminierung für die mündliche Anhörung.

 

Für die Umsetzung des Verhandlungsjahres 2017 wurden durch den zuständigen Fachdienst aktualisierte Kostenpläne vorbereitet. Sie ermöglichen den Trägern zum einen die vereinfachte Bearbeitung ihrer Unterlagen und zum anderen stellen sie für die Verwaltung ein detaillierteres Hilfsmittel zur wirtschaftlichen Überprüfung der eingereichten Unterlagen dar.

 

Seit der Gesetzesnovellierung 2013 ist die finanzielle Belastung für Kommunen im Zusammenhang des Kinderförderungsgesetzes kontinuierlich gestiegen. Trotz der erfolgten Erhöhung der Landkreis- sowie Landesmittel konnte keine spürbare Entlastung für die kommunalen Kassen erzielt werden. Derzeitig nimmt der Salzlandkreis aktiv an der Evaluation des Kinderförderungsgesetzes durch das Land Sachsen-Anhalt teil. Der Landrat äußert diesbezüglich die Hoffnung, „die Strukturen durch das Offenlegen der Prozesse mitgestalten zu können“. Nach seinen Vorstellungen müsse jetzt „eine Lösung zur Machbarkeit für Kommunen" gefunden werden.

 

Aufgrund der Erfahrungen der letzten beiden Verhandlungsjahre gehen die Mitarbeiter des Salzlandkreis davon aus, dass die Verhandlungen für das Jahr 2017 mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen im Herbst, zum Ende des dritten Quartals 2017, abgeschlossen sind. Ein detaillierter Bericht für das Verhandlungsjahr 2016 wird in die 1. Sitzungsrolle als Mitteilungsvorlage eingebracht.

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