Drohnen, hohe Risiken durch kleine Flieger

Von Drohnen geht eine hohe Verletzungsgefahr aus, wenn die kleinen ferngesteuerten Fluggeräte außer Kontrolle geraten. Zu diesem Ergebnis kommen die Experten von DEKRA nach einer Versuchsreihe mit Drohnen unter zwei Kilogramm.


Von Drohnen geht eine hohe Verletzungsgefahr aus, wenn die kleinen ferngesteuerten Fluggeräte außer Kontrolle geraten. Zu diesem Ergebnis kommen die Experten von DEKRA nach einer Versuchsreihe mit Drohnen unter zwei Kilogramm, wie sie in Deutschland ohne besondere Qualifikation betrieben werden dürfen. DEKRA empfiehlt den Betreibern dringend, sich in einer Schulung mit den Risiken der kleinen Flieger sowie mit den komplexen geltenden Vorschriften vertraut zu machen.

 

Beim Anprall einer 1,3-Kilogramm-Drohne gegen einen Fußgänger-Kinder-Dummy brach ein Propellerblatt aus Karbon und hinterließ eine tiefe Schnittwunde an der Hand des Dummys. „Die modernen Fluggeräte sind meist mit sehr starken Motoren und Propellerblättern aus Karbon oder Kunststoff ausgestattet, die bei einer Kollision mit Personen gravierende Verletzungen hervorrufen können“, sagt Luftfahrt-Experte Stefan Schneider von DEKRA Aviation.

 

Nach Crash außer Kontrolle

 

Völlig außer Kontrolle geriet eine 1,8 Kilogramm schwere Drohne nach der Kollision mit einem Pkw bei rund 65 km/h. Das Flugobjekt krachte gegen die Windschutzscheibe, stieg danach in beschädigtem Zustand unkontrolliert auf 40 bis 50 Meter Höhe und war nicht mehr steuerbar. Nach dem manuell noch möglichen Stopp der Motoren stürzte das Flugmodell senkrecht zu Boden, so dass es darunter stehende Menschen hätte erheblich verletzen können.

 

Der Test zeigte außerdem, dass, von Beschädigungen der Frontscheibe abgesehen, beim Aufprall auf ein Auto mit einem Schreckmoment beim Fahrer zu rechnen ist, das leicht zu Folgeunfällen führen kann. „Bei schätzungsweise 400.000 Drohnen in Deutschland mit starkem Wachstum müssen wir von einem hohen, weiter steigenden Risikopotenzial ausgehen“, warnt Schneider.

 

„Einfach auspacken und aufsteigen lassen – ein No-Go“

 

„Einfach auspacken und die Drohne vor dem Haus aufsteigen lassen, das ist ein No-Go, von dem ich dringend abrate“, sagt der Luftfahrt-Experte, der seit 2015 auch Kopterpiloten schult. „Wer Unfälle vermeiden und an Drohnen Spaß haben will, muss sich auf den ersten Start gut vorbereiten. Vielen ist nicht klar, dass sie auch als privater Betreiber zahlreiche Vorschriften und Auflagen beachten müssen. Vor allem Konflikte mit dem Luftverkehr sind absolut zu vermeiden.“

 

Wer gegen die Regeln der Flugsicherung verstößt, macht sich wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr strafbar und ist für mögliche Schäden verantwortlich und haftbar. Im Zeitraum von Januar bis Oktober 2016 registrierte die Deutsche Flugsicherung (DFS) 61 Fälle an internationalen Flughäfen in Deutschland, in denen der reguläre Flugverkehr von Drohnen behindert wurde.

 

Dringend empfohlen: Versicherungsschutz prüfen

 

DEKRA empfiehlt dringend, den Versicherungsschutz zu überprüfen. So sind alle Betreiber von Drohnen unabhängig von deren Gewicht verpflichtet, eine spezielle Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Schadenfälle durch Drohnen sind von der privaten Haftpflichtversicherung in der Regel nicht gedeckt. Ohne spezielle Police haftet der Hobbypilot selbst in vollem Umfang. Aber auch mit Drohnen-Police muss sich der Betreiber an die Vorschriften halten und Luft-Sperrgebiete, Flughöhe, Sichtfluggebot sowie die Privatsphäre anderer beachten. Bei Verstößen kann der Versicherungsschutz ganz oder teilweise verloren gehen.

 

Schulung von Drohnenpiloten empfohlen

 

„Es gibt so viele Regelungen und ein so hohes Risikopotenzial, dass wir Drohnenbetreibern dringend empfehlen, an einer professionellen Schulung teilzunehmen. Es geht um nicht weniger als die Sicherheit in der Luft und am Boden“, betont Schneider. „Mit einem Befähigungsausweis ist der Betreiber auf der sicheren Seite. Er kennt die Vorschriften und kann die Gefahren von Drohnenflügen besser einschätzen.“

 

Das müssen Drohnen-Piloten beachten:

 

Mit Fluggerät vertraut machen, Herstellerhinweise beachten, spezielle Haftpflichtversicherung für Drohnen abschließen, Flugverbote beachten (Menschenmengen, Wohngebieten, Flughäfen etc), im kontrollierten Luftraum höchstens 30 Meter hoch fliegen, Sicherheitsabstand zu Straßen einhalten, Autofahrer nicht irritieren, Wetter und den Flugverkehr im Luftraum ständig beobachten, Absoluten Vorrang von bemannten Fliegern beachten, die Drohne immer in Sichtkontakt halten, nie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steuern, Kinder, Jugendliche brauchen Aufsicht durch Erwachsenen, Fotografieren, Filmen nur mit Einverständnis der abgebildeten Personen.

 

Über DEKRA

Seit mehr als 90 Jahren arbeitet DEKRA für die Sicherheit: Aus dem 1925 in Berlin gegründeten Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein e.V. ist eine der weltweit führenden Expertenorganisationen geworden. Die DEKRA SE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des DEKRA e.V. und steuert das operative Geschäft des Konzerns. Im Jahr 2016 hat DEKRA einen Umsatz von voraussichtlich rund 2,9 Milliarden Euro erzielt. Mehr als 38.000 Mitarbeiter sind in über 50 Ländern auf allen fünf Kontinenten im Einsatz. Mit qualifizierten und unabhängigen Expertendienstleistungen arbeiten sie für die Sicherheit im Verkehr, bei der Arbeit und zu Hause. Das Portfolio reicht von Fahrzeugprüfungen und Gutachten über Schadenregulierung, Industrie- und Bauprüfung, Sicherheitsberatung sowie die Prüfung und Zertifizierung von Produkten und Systemen bis zu Schulungsangeboten und Zeitarbeit. Die Vision bis zum 100. Geburtstag im Jahr 2025 lautet: DEKRA wird der globale Partner für eine sichere Welt.



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