Schule geschafft – Was passiert jetzt mit dem Kindergeld?

Selbstverständlich können Eltern sich auch telefonisch informieren: Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag von 8.00-18.00 Uhr (gebührenfrei) erreichbar unter 0800 45555 30. Bitte halten Sie bei Anfragen Ihre Kindergeldnummer bereit!


Mit dem Schulende endet vorerst auch die Auszahlung des Kindergeldes, der Anspruch muss neu nachgewiesen werden. Das bedeutet, dass Eltern jetzt von der Familienkasse angeschrieben und zum weiteren Nachweis der Voraussetzungen aufgefordert werden. Um über eine zügige Fortzahlung des Kindergeldes entscheiden zu können, ist wichtig, dass es eine schriftliche Erklärung darüber gibt, welcher weitere Weg gewählt wird. Die dafür nutzbaren Formulare (z.B. Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz) stehen auch im Online-Formulardienst unter www.familienkasse.de bereit. Sofern die erforderlichen Nachweise (z.B. Schulbescheinigung) nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, können sie auch nachgereicht werden. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Eltern, denn diese sind die Kindergeldberechtigten – auch dann, wenn sie das Kindergeld unmittelbar an ihr Kind durchreichen.

 

Der Kindergeldanspruch besteht, wenn eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert werden und auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ, anerkannte Freiwilligendienste im Ausland). Da es nach dem Schulende in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, besteht der Anspruch ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten. Wichtig: Es muss sich um einen Zeitraum zwischen zwei Ausbildungsabschnitten handeln. Überlegt sich das volljährige Kind im September, lieber doch eine Ausbildung erst im Folgejahr anzutreten, kommt es auf die Aktivitäten in der Zwischenzeit an. Gab es (nachgewiesene) Bemühungen um eine Ausbildungsstelle oder ein Studium? War das Kind in jedem Monat in der Berufsberatung der Agentur für Arbeit gemeldet oder hat es sich eigenständig um eine Ausbildungsstelle bemüht, und kann dies durch Vorlage von Bewerbungen/Absagen nachgewiesen werden? Kann es eine erfolglose Bewerbung um einen Studienplatz nachweisen und eine Information zum nächstmöglichen Bewerbungstermin? Ähnliches gilt, wenn die Unterbrechung länger als vier Monate dauert.

 

Auf der sicheren Seite sind die Kinder, die bei der Berufsberatung gemeldet sind und regelmäßig ihren Mitwirkungspflichten nachkommen. Auf jeden Fall sollten sie alle Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Zwischenmitteilungen, Zu- und Absagen) aufbewahren. Eine Arbeitslosmeldung in der Agentur ist in der Regel nicht notwendig.

 

Selbstverständlich können Eltern sich auch telefonisch informieren: Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag von 8.00-18.00 Uhr (gebührenfrei) erreichbar unter 0800 45555 30. Bitte halten Sie bei Anfragen Ihre Kindergeldnummer bereit!



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