12 Prozent weniger Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt

Ende des Jahres 2016 bezogen in Sachsen-Anhalt 13 960 Personen Hilfe nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) - HLU1. Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes waren das 1 946 Personen bzw. 12 Prozent weniger als ein Jahr zuvor.


Die mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft getretene Wohngeldreform und die anschließende Rentenerhöhung haben diese Entwicklung mit beeinflusst.

 

Mehr als zwei Drittel der Hilfeempfänger (9 327 Personen; 67 %) lebten in einer Einrichtung (z. B. Wohn- und Pflegeheime). Im Jahr zuvor waren es 11 003 Personen. Dieser Empfängerkreis erhielt, ergänzend zur Absicherung des Grundbedarfs, Beihilfen für Kleidung und Barbeträge zur freien Verfügung. Der Altersdurchschnitt für Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in einer Einrichtung hatten, lag am 31.12.2016 bei 52 Jahren und sank damit um fast 2 Jahre (2015: 53,6 Jahre).

 

Bereits das 3. Jahr in Folge ging der Anteil der Frauen, die Hilfen zum Lebensunterhalt bezogen, zurück. Lag der Anteil Ende des Jahres 2013 bei 44 Prozent (6 738 Frauen), 2014 bei 43 Prozent (6 669 Frauen) und 2015 bei 42 Prozent (6 728 Frauen), so waren es im darauf folgenden Jahr 2016 41 Prozent (5 745 Frauen).

 

Obwohl die Zahl der HLU-Bezieher insgesamt einen Rückgang verzeichnete, stieg die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die einen Teil des Bedarfs an Nahrung, Kleidung, Unterkunft und für Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch soziale Leistungen deckten, weiter an. Wurde im Jahr 2015 noch für 1 395 Personen der Antrag auf Unterstützung bewilligt, waren es zum Jahresende 2016 1 413 junge Menschen.



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