130. Bauministerkonferenz: Bauminister fordern langfristige Sicherung der Städtebauförderung

Minister Markus Ulbig (Sachsen), Senator Dr. Joachim Lohse (Bremen), Staatssekretär Dr. Klaus Sühl (Thüringen), Minister Hans-Joachim Grote (Schleswig-Holstein), Staatssekretär Christian Seel (Saarland), Minister Thomas Webel (Sachsen-Anhalt), Senatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt (Hamburg), Ministerin Kathrin Schneider (Brandenburg), Senatorin Katrin Lompscher (Berlin), Minister Christian Pegel (Mecklenburg-Vorpommern) und der Parlamentarische Staatssekretär Florian Pronold (BMUB).


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Auf ihrer 130. Konferenz (BMK) am 23. und 24. November 2017 in der Lutherstadt Wittenberg haben die Bauministerinnen und -minister sowie die Bausenatorinnen und -senatoren der Bundesländer den Bundestag aufgefordert, die Städtebauförderung auf dem bisherigen Niveau langfristig zu sichern.

 

„Die Kontinuität der Programme auf hohem Niveau war und ist das Erfolgsrezept der Städtebauförderung“, betonte der Vorsitzende der BMK, Sachsen-Anhalts Ressortchef Thomas Webel. „Darum begrüße ich ausdrücklich, dass die Bauministerkonferenz einstimmig diesen Beschluss gefasst hat“, sagte Webel. Demnach werde die neue Bundesregierung gebeten, bei der Aufstellung des Haushaltes für die kommende Legislaturperiode die Ansätze für die Städtebauförderung mindestens auf dem bisherigen Niveau von rund einer Milliarde Euro festzusetzen.

 

Für die weitere, positive Entwicklung der Städte und Gemeinden sei das bewährte gemeinsame und koordinierte Vorgehen von Bund, Ländern und Gemeinden in punkto Stadtentwicklung dringend notwendig, ergänzte der Bauminister.

 

Mit Blick auf die besondere Funktion der kleinen Städte und Gemeinden als Ankerpunkte im ländlichen Raum, forderten die Bauminister die Fortsetzung der speziell darauf ausgerichteten Förderprogramme („Kleinere Städte und Gemeinden“ sowie „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“).

 

„Mit der Städtebauförderung stärken wir das Miteinander der Menschen in unserem Land, fördern die ländlichen Räume und Quartiere mit sozialen Brennpunkten und unterstützen Städte und Kommunen beim Stadtumbau, dem Klimaschutz im Quartier und der Denkmalpflege. Die Verstetigung der mittlerweile auf rund eine Milliarde Euro angewachsenen Städtebaufördermittel, die die Bauministerkonferenz heute vom Bund einfordert unterstützen wir daher mit aller Kraft“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Florian Pronold.

 

Sozialer Wohnungsbau

 

Zur Sicherung einer dauerhaften sozialen Wohnraumversorgung in allen Regionen des Landes bittet die BMK den Bund zu prüfen, wie auch nach 2019 eine Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund möglich ist.

 

Diese beiden Punkte sind Teil der „Wittenberger Erklärung“ in der sich die Ressortchefs für eine Fortsetzung der erfolgreichen gemeinsamen Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik aussprechen.

 

Weitere Forderungen dieser Erklärung betreffen die Liegenschaftspolitik und den Klimaschutz. So bittet die BMK den Bund unter anderem, die Kommunen bei der Bildung von Liegenschaftsfonds zu unterstützen und eine neue rechtliche Grundlage zur vergünstigten Abgabe von Bundesliegenschaften zu schaffen. Damit soll sichergestellt werden, dass Grund und Boden für den Bau von bezahlbarem und gefördertem Wohnraum erschwinglich bleiben.

 

Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung außerdem um eine Regelung gebeten, die ökologisches Bauen und eine hohe Klimaschutzwirkung mit niedrigen Bau- und Bewirtschaftungskosten vereinbart.

 

„Was die Zukunft der sozialen Wohnraumförderung angeht, bin ich der festen Überzeugung, dass wir angesichts der gewaltigen Herausforderungen auch nach 2019 die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern brauchen. Hierzu bedarf es auch der Unterstützung durch die Länder für die dafür notwendige Grundgesetzänderung. Eine weitere Voraussetzung für ein fortwährendes Engagement des Bundes ist eine transparente Offenlegung der Barwerte, die die Länder für den sozialen Wohnungsbau einsetzen“, sagte Staatssekretär Pronold.

 

Bewertung bauaufsichtlicher Regelungen nach dem Londoner Hochhausbrand

 

Die BMK hat sich vor dem Hintergrund des Londoner Hochhausbrandes mit dem Brandschutz bei Hochhäusern in Deutschland befasst.

 

Da die Ursachen bisher nicht amtlich festgestellt sind, konnten sich die Gremien der BMK bei der Beratung ausschließlich auf allgemein zugängliche Quellen stützen.

 

Hiernach ist davon auszugehen, dass sich die Anforderungen gemäß der bauordnungsrechtlichen Musterregelungen, insbesondere der Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (MHHR), in Deutschland auf einem höheren Niveau befinden, als es nach den verfügbaren Unterlagen aus den Quellen augenscheinlich bei dem in Rede stehenden Hochhaus in London der Fall war.

 

Die Bauministerkonferenz stellte fest, dass die bauordnungsrechtlichen Regelungen in Deutschland seit Jahrzehnten sachgerecht sind. Sobald die amtlichen Untersuchungsergebnisse vorliegen, werden sich die Gremien der BMK erneut mit der Angelegenheit befassen.

 

Dynamisierung und Klimakomponente im Wohngeld

 

Die Bauministerkonferenz bittet die Bundesregierung, eine Wohngeldnovelle mit einer Dynamisierung des Wohngeldes und einer Klimakomponente auf den Weg zu bringen.

 

Viele einkommensschwache Haushalte, darunter Wohngeldempfänger, können sich die sanierungsbedingt erhöhte Nettokaltmiete trotz niedrigerer Heizkosten nicht mehr leisten. Das führt häufig dazu, dass sie nach einer energetischen Sanierung aus der Wohnung ausziehen müssen oder sie erst gar nicht anmieten können. Der Deutsche Bundestag hatte daher die Bundesregierung aufgefordert, die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld gemeinsam mit den Ländern zu prüfen.

 

„Ich begrüße den Beschluss der Bauministerkonferenz, eine regelmäßige Anpassung des Wohngeldes einzuführen. Damit sich Mieterinnen und Mieter auf ihr Wohngeld auch künftig verlassen können, brauchen wir eine regelmäßige Anpassung. Ich freue mich, dass sich die Bauministerkonferenz zusätzlich für eine Klimakomponente beim Wohngeld ausgesprochen hat. Damit können sich auch einkommensschwache Haushalte energetisch sanierte Wohnungen leisten können“, erklärte Pronold.

 

Wechsel im Vorsitz der Bauministerkonferenz

 

Das Land Sachsen-Anhalt wird nach zwei Jahren den Vorsitz in der BMK turnusgemäß abgeben. Ab 1. Januar 2018 übernimmt Schleswig-Holstein den Vorsitz für die Jahre 2018 und 2019. Die nächste BMK findet am 25./26. Oktober 2018 in Kiel statt.

 

Webels Nachfolger für die kommenden zwei Jahre, Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote, kündigte für seine Amtszeit drei Schwerpunkte an. Diese wolle er unverzüglich nach der Bildung einer neuen Bundesregierung mit der neuen Bundesbauministerin oder dem neuen Bundesbauminister besprechen. „Es geht darum, mehr und vor allem bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Wir wollen die Vorschläge der Baukostensenkungskommission aus der letzten Legislaturperiode umsetzen. Und die Rolle der Städte in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben für unsere Gesellschaft – auch im engen Verbund mit ihrem Umland – wollen wir stärker unterstützen.“

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