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Jobcenter Salzlandkreis: Auswirkungen Kindergeld undUnterhaltsvorschuss auf Leistungen nach dem SGB II

Die neuen maximalen Beträge nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) betragen für die erste Altersstufe (0 bis 5 Jahre) 154,00 €, für die zweite Altersstufe (6 bis 11 Jahre) 205,00 € und für die seit Sommer 2017 neu bestehende dritte Altersstufe (12 bis 17 Jahre) 273,00 €.


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In den zurückliegenden Jahren erfolgte eine schrittweise Anhebung des Kindergeldes. Auch für 2018 ist eine Kindergelderhöhung von zwei Euro pro Kind im Monat vorgesehen. Ab Januar kommenden Jahres werden damit für das erste und zweite Kind je 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro und ab dem vierten Kind 225 Euro Kindergeld monatlich gezahlt.

 

Zudem hat die Bundesregierung nun Anfang Oktober 2017 eine Erhöhung der Unterhaltssätze für 2018 und in einem zweiten Schritt auch für 2019 auf den Weg gebracht. Die neuen maximalen Beträge nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) betragen für die erste Altersstufe (0 bis 5 Jahre) 154,00 €, für die zweite Altersstufe (6 bis 11 Jahre) 205,00 € und für die seit Sommer 2017 neu bestehende dritte Altersstufe (12 bis 17 Jahre) 273,00 €.

 

Die erhöhten Kindergeldbeträge werden automatisch durch die Familienkasse überwiesen. Aufgrund der Berücksichtigung des Kindergeldes im Rahmen der Berechnung der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), wirkt sich die Anhebung auch auf die Leistungen der Grundsicherung aus.

 

Gleiches gilt für die Höhe des vom Fachdienst Jugend und Familie des Salzlandkreises ausgezahlten Unterhaltsvorschusses. Die entsprechend geänderten Bescheide zu den Erhöhungsbeträgen sind von den SGB II-Leistungsberechtigten unverzüglich nach Erhalt beim Jobcenter Salzlandkreis vorzulegen.

 

Die Abteilung Leistungsgewährung/Service des Jobcenters Salzlandkreis hat sich im Interesse der Vermeidung unnötiger Überzahlungen und Rückforderungen auf die Kindergelderhöhung und die veränderten Sätze im Bereich Unterhaltsvorschuss eingestellt. Diese werden bereits ab dem ersten Monat der Auszahlung im Rahmen der Berechnung berücksichtigt. Der geänderte Leistungsbescheid geht den betroffenen Kunden des Jobcenters Salzlandkreis zeitnah zu. Sollten sich im Einzelfall Abweichungen ergeben, werden die Leistungsberechtigten gebeten, sich mit ihrem zuständigen Leistungssachbearbeiter in Verbindung zu setzen. 

 

Leistungsberechtigte, die für ihr Kind Kindesunterhalt in Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen erhalten, werden gebeten, diese ab 01. Januar 2018 in Höhe der neuen UVG-Beträge bei der unterhaltspflichtigen Person geltend zu machen und einen entsprechenden Nachweis beim Jobcenter Salzlandkreis einzureichen.

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