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Landrat Markus Bauer beruft Naturschutzbeirat für die Dauer von drei Jahren

Foto: Salzlandkreis, S. Jorde
Foto: Salzlandkreis, S. Jorde

Am Montagnachmittag erhielten die Mitglieder des neuen Naturschutzbeirates Salzlandkreis ihre Berufungsurkunden im Kreishaus am Karlsplatz. Landrat Markus Bauer ernannte damit ein 14-köpfiges Gremium neu, das nun bis Anfang 2021 eine wichtige Aufgabe übernehmen wird.


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Vordere Reihe von links: Dr. Reinhardt Kunert (vorgeschlagen von: Untere Naturschutzbehörde, SLK), Carola Gutjahr (Sachbearbeiterin Fachdienst Natur und Umwelt), Guido Böhm (Landesanglerband Sachsen-Anhalt e. V.), Siegfried Walter (Vogelschutzwarte Storchenhof Loburg e. V., Untere Naturschutzbehörde)

 

Zweite Reihe: Dr. Andrea Finck (Vogelschutzwarte Storchenhof Loburg e. V.), Melanie Medau-Heine (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – BUND), Uwe Nielitz (Naturschutzbund – NABU – Landesverband Sachsen-Anhalt)

 

Dritte Reihe: Horst Zimmermann (Untere Naturschutzbehörde, SLK), Peter Reinhardt (Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e. V.), Anton Heukamp (Deutscher Bauernbund e. V.), Christian Meyer (Untere Naturschutzbehörde, SLK), Stefanie Olsen (Fachdienstleiterin Natur und Umwelt)

 

Neuer Naturschutzbeirat des Salzlandkreises

 

Am Montagnachmittag erhielten die Mitglieder des neuen Naturschutzbeirates Salzlandkreis ihre Berufungsurkunden im Kreishaus am Karlsplatz. Landrat Markus Bauer ernannte damit ein 14-köpfiges Gremium neu, das nun bis Anfang 2021 eine wichtige Aufgabe übernehmen wird.

 

Denn unabhängige Naturschutzbeiräte werden zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung bei den Landkreisen gebildet. Die grundsätzliche Pflicht hierzu ergibt sich aus dem Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Anerkannte Naturschutzverbände und andere Verbände können sach- und fachkundige Kandidaten vorschlagen, so regelt es die Verordnung über die Naturschutzbeiräte des Landes Sachsen-Anhalt.

 

Entscheidungen auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes

 

Ein Naturschutzbeirat setzt sich zusammen aus Sachverständigen und fachkundigen Personen, die die Naturschutzbehörde im Vorfeld grundlegender Entscheidungen auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes beraten. Der Beirat hat das Recht, Anträge zu stellen, und ist vom Salzlandkreis in seiner Funktion als Naturschutzbehörde über Naturschutzbelange zu informieren und anzuhören.

 

Die Institution Naturschutzbeirat existiert innerhalb des Salzlandkreises seit 2007. Mit der Zusammenlegung der drei Altkreise mussten zu diesem Zeitpunkt die Beiräte sehr unterschiedlicher Verwaltungen mit verschiedenen Landschaftsräumen und entsprechend unterschiedlichen Problemstellungen zusammengeführt werden. Zunächst arbeiteten die Naturschutzbeiräte für eine Übergangszeit in der alten Zusammensetzung weiter. Zu Beginn des Jahres 2009 konnte dann der erste Naturschutzbeirat des neuen Salzlandkreises gebildet werden. Die Berufungsperiode währt drei Jahre. Mit Ablauf des 31. Januar 2018 wurde eine Neuberufung erforderlich.

 

Die Untere Naturschutzbehörde hat sich für 14 Mitglieder aus den im Salzlandkreis eingegangenen Vorschlägen entschieden. Zehn der Personen waren bereits für den Beirat des Salzlandkreises tätig oder haben sogar in den Altkreisen mitgearbeitet, einige schon über viele Jahre.

 

Berücksichtigt wurden Vorschläge aus dem Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e. V., der Vogelschutzwarte Storchenhorf Loburg e. V., dem Deutscher Bauernbund e. V., dem Verband Deutscher Sportfischer (VDSF), dem Bauernverband LSA e. V., dem Landesjagdverband Sachsen-Anhalt, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), dem Naturschutzbund (NABU) Landesverband Sachsen-Anhalt, vom Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e. V. sowie der Unteren Naturschutzbehörde.



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