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Ordnungsamt kontra Veranstalter, Verbote und Sicherheit in Bernburg

Wird hier mit zweierlei Maß gemessen, Verbote und Sicherheit zum Stadtfest Bernburg, hat Oberbürgermeister höhere Erwartungshaltung an die Polizei? Die Chefin des Ordnungsamtes klärt auf!


Bei open air Veranstaltungen darf bei privat organisierten Veranstaltungen in Bernburg meist nur bis 23:00 Uhr, mit Ausnahmegenehmigung auch mal bis 00:00 Uhr gefeiert werden. In anderen Städten geht das deutlich länger, sei es beispielsweise in Staßfurt oder in Köthen. Bei städtischen Veranstaltungen hingegen wird auch mal bis 01.00 Uhr gefeiert, so wie beim Stadtfest in Bernburg. Was in anderen Städten kein Problem darstellt, ist in Bernburg undenkbar. Hinzu kommen Verbote, wie beispielsweise das Ritterturnier im Schloss Bernburg, welches in anderen Städten weiterhin kein Problem darstellt. Als Bürger kann da unweigerlich die Frage aufkommen, ob bei privaten Veranstalter andere Regeln gelten.

 

Wieso darf in Bernburg nicht so lange gefeiert werden?

 

Wir haben Frau Dr. Köster, Amtsleiterin des Ordnungsamtes der Stadt Bernburg gefragt und waren erstaunt. Gründe dafür gibt es viele, entscheidend ist grundsätzlich erst einmal die Versammlungsstättenverordnung des Landes. Diese gilt und regelt genau, wer was darf. Außerdem spielen die örtlichen Gegebenheiten eine wichtige Rolle. Außerdem hat Bernburg im Vergleich zu anderen Städten eine hohe Dichte an Veranstaltungen. Die Aufgabe der Stadt ist der Schutz der Besucher. Wir wollen nicht dafür Verantwortlich sein, wenn etwas passiert und beispielweise keine ausreichenden Fluchtwege vorhanden sind. Dennoch haben Bürgen den Eindruck, dass es ein Unterschied ist, ob es sich um eine städtische oder private Veranstaltung handelt.

 

Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?

 

Frau Dr. Köster: "Wir machen alles Machbare, um die größtmögliche Sicherheit zu garantieren!" Es ist ein großer Unterschied der örtlichen Lage, also ob die Veranstaltungsfläche eine "gefangene Lage" hat, wozu in Bernburg das Schloss und Kloster zählt, oder sich die Veranstaltung im offenen Raum befindet. Außerdem müssen die Risiken und Art der Veranstaltung abwogen werden. Vor allem Fluchtwege spielen dabei eine entscheidende Rolle, maßgeblich ist hier die Versammlungsstättenverordnung des Landes.

 

Oberbürgermeister höhere Erwartungshaltung an Polizei?

 

Oberbürgermeister der Stadt Bernburg hat höhere Erwartungshaltung an die Polizei zum 50. Stadt- und Rosenfest. Nach den zahlreichen, teils schweren Körperverletzungsdelikten des letzten Jahres soll das Jubiläumsfest sicherer werden. Laut Dr. Köster gibt es keine Regelung für die Zahl der Ordnungskräfte zu Veranstaltungen im offenen Raum. Vorgegeben sind die Anzahl der Sanitäter, letzendlich sei das Zusammenspiel von Ordnungskräften und der Polizei ausschlaggebend.

 

Besseres Sicherheitskonzept?

 

Für das Sicherheitskonzept ist der Ort der Veranstaltung entscheidend. Laut Versammlungsstättenverordnung werden bei überwiegend umbauten Raum (gefangene Lage) pro 200 Besucher eine Ordnungskraft gefordert. Das gilt zum Beispiel für das Schloss oder das Kloster. Beim Stadt- und Rosenfest, welches im offenen Raum statt findet, regelt ein Sicherheitskonzept die Festsetzung von Auflagen. Dieses wird gemeinsam mit der Polizei, DRK und Ordnungskräften abgestimmt. "Wir machen alles Machbare, um die größtmögliche Sicherheit zu garantieren!", so Amtsleiterin des Ordnungsamtes der Stadt Bernburg, Frau Dr. Köster.

 

An Ordnungskräften gespart?

 

Im letzten Jahr diskutierte ganz Sachsen-Anhalt über die Vorfälle zum 49. Stadt- und Rosenfest, auf Titelseiten verschiedener Tageszeitungen, im Fernsehen oder im Radio liefen die Schlagzeilen von brutalen Übergriffen rauf und runter. Grund waren sexuelle Belästigung an Mädchen (13 und 15 Jahre), ein verletzter Polizist, der ins Gesicht getreten wurde, eine Massenschlägerei, Verletzung durch Elektroschocker und einen schwer verletzten Besucher nach Schlägerattacke. Wie der MDR schrieb, kamen auf 10.000 Besucher gerade einmal 10 Polizisten. Tatsächlich gab es augenscheinlich viel zu wenig Sicherheitspersonal.

 

Ritterturniere werden nicht mehr zugelassen?

 

So werden beispielsweise die Ritterturniere zum Mittelaltermarkt im Schloss Bernburg, welche bisher geduldet wurden, wie bereits Ende April, nicht mehr zugelassen. Gründe dafür seien, so die Amtsleiterin, der Schutz der Besucher. Dieser kann mit einem Flatterband zwischen Gästen und Reiter nicht garantiert werden, da eine bauliche Trennung, also eine Sicherheitsschleuse zwischen Besucher und Pferden nicht vorhanden ist. Außerdem habe sich das Sicherheitsempfinden der Bürger geändert, die Anforderungen seien höher als vor Jahren.

 

Hat der Salzlandkreis Verbote zu verantworten?

 

Zuvor ging der Veranstalter des Mittelaltermarktes davon aus, das der Salzlandkreis für das Verbot verantwortlich sei. Dieser teilte jedoch auf Anfrage schriftlich mit: "Bezüglich Ihrer Anfrage zur „Walpurgisnacht“ und „Ritterspiele-Verbot“ möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Salzlandkreis die Entscheidung, die Spiele dieses Jahr nicht stattfinden zu lassen, nicht zu verantworten hat. Der Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr hat für die ordnungsgemäße Ausschilderung der Notausgänge Sorge getragen, über Pferde und Reiter jedoch nichts verfügt. Für die Gefahrenabwehr zeichnet in diesem Fall die Stadt Bernburg (Saale) verantwortlich."



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