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Gastronomieeröffnung am 18. Mai nur mit Sicherheits- und Hygienekonzept

Ab Freitag, 22. Mai, kann der Betrieb von Gaststätten mit Ausnahme von Schankwirtschaften, wie z.B. Kneipen, Bars, Diskotheken und ähnlichen Betrieben, wieder aufgenommen werden, wenn Hygiene- und Arbeitsschutzregelungen eingehalten werden.



Ab Freitag, 22. Mai, kann der Betrieb von Gaststätten mit Ausnahme von Schankwirtschaften, wie z.B. Kneipen, Bars, Diskotheken und ähnlichen Betrieben, wieder aufgenommen werden, wenn Hygiene- und Arbeitsschutzregelungen eingehalten werden.

 

In Bernburg gibt es über 100 gastronomische Einrichtungen, doch nur mit einem allgemeinen Sicherheitskonzept des Salzlandkreises und einem vom Betreiber vorgelegten Hygienekonzept kann die Öffnung im Einzelfall am 18. Mai genehmigt werden. Somit könnte der  18. Mai als Öffnungstermin flachfallen.

 

Dazu gehört, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mundschutz tragen müssen, dass kein Angebot in Buffetform stattfindet, und dass Abstandsregelungen eingehalten werden. So müssen Tische im Innen- wie Außenbereich so angeordnet sein, dass ein Abstand von 1,5 Meter zu den Gästen anderer Tische gewährleistet wird. Es sind Anwesenheitslisten zu führen.

 

Bereits ab 18. Mai dürfen Speisewirtschaftsbetriebe öffnen, wenn der zuständige Landkreis oder die zuständige kreisfreie Stadt ein allgemeines Sicherheitskonzept erstellt hat und die Öffnung auf Grundlage eines vom Betreiber vorgelegten Hygienekonzepts im Einzelfall genehmigt.

 

 



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