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Hotelübernachtungen ab 22. Mai für Sachsen-Anhalter möglich

Urlaub in Ferienwohnungen wird für Sachsen-Anhalter in Sachsen-Anhalt ab 15. Mai möglich. Ab 22. Mai können auch Hotels und Pensionen Touristen aus Sachsen-Anhalter empfangen.



Erste Stufe der Öffnung für Gastronomie und Beherbergungswesen beschlossen

 

Die Landesregierung hat heute die Änderungen zur Fünften Corona-Eindämmungsverordnung beschlossen, die die genauen Bedingungen dafür festlegen. Mit der Verordnung werden zudem Reisen aus Fortbildungszwecken nach Sachsen-Anhalt wieder erlaubt.

 

Urlaub in Ferienwohnungen wird für Sachsen-Anhalter in Sachsen-Anhalt ab 15. Mai möglich. Ab 22. Mai können auch Hotels und Pensionen Touristen aus Sachsen-Anhalter empfangen.

 

Reisen zu touristischen und Freizeitzwecken aus anderen Bundesländern bleiben untersagt.

 

Familienurlaub für Sachsen-Anhalter in Sachsen-Anhalt ist ab Freitag, 15. Mai, möglich – auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen, in Ferienhäusern, Ferienhausparks, Ferienwohnungen, Yacht- und Sportboothäfen und vergleichbaren Unterkünften, soweit eine autarke Versorgung insbesondere durch eigenes Bad, WC und Küche gegeben ist und Hygienevorschriften eingehalten werden.

 

Einmieten dürfen sich in dieser ersten Stufe jeweils ausschließlich bis zu fünf Personen oder die Personen eines Hausstandes und mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt. Hotels, Pensionen und andere Unterkünfte können eine Woche später, ab Freitag, 22. Mai, für Sachsen-Anhalter öffnen.

 



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