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Trockenheit belastet Gewässer und Grundwasser – Salzlandkreis mahnt Schutzmaßnahmen an

Kommt es mittelfristig nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der Niederschlagssituation, prüft der Salzlandkreis – wie schon in den Vorjahren 2018 und 2019 – die Option einer Allgemeinverfügung zur generellen Untersagung von Wasserentnahmen aus den Oberflächengewässern.


Jeder Bürger im Salzlandkreis spürt die immense Trockenheit in der Natur. Die wenigen Niederschläge der vergangenen Tage können nicht zur langfristigen Entspannung beitragen. Dabei sind die Gewässer und der Wasserhaushalt besonders hohe Schutzgüter. Deswegen wendet sich der Fachdienst Umwelt und Natur des Salzlandkreises jetzt an alle Mitbewohner und macht auf die angespannte Lage aufmerksam.

 

In unseren Flüssen herrscht eine ausgeprägte Niedrigwassersituation. Besonders die Bode hat schon einen kritischen Zustand erreicht, und wegen der lang anhaltenden Trockenheit fallen auch die Grundwasserstände. Die wenigen Niederschläge kommen zwar der Vegetation zu Gute, aber ein Abfluss in die Gewässer oder gar ins Grundwasser findet nicht oder nur geringfügig statt. Die prognostizierte Wetterlage gibt weiteren Anlass zur Sorge. Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern – beispielsweise zur Bewässerung privater Gärten, landwirtschaftlicher Kulturen oder zur Nutzung in Gewerbebetrieben – verschärfen die Situation noch zusätzlich. Die Entnahme von Wasser mittels Pumpen aus Oberflächengewässern bedarf zudem grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde. Wer ohne diese Erlaubnis Wasser entnimmt, handelt ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Die Wasserentnahme durch Anlieger und Eigentümer von Gewässergrundstücken ist zwar nach § 26 Wasserhaushaltsgesetz grundsätzlich erlaubnisfrei, dies gilt aber nicht, wenn nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit und Wasserführung zu befürchten sind. Alle nicht ausdrücklich erlaubten Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern, wie Seen und Flüssen, sind unzulässig. Hiermit appelliert der Salzlandkreis an alle Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen des Salzlandkreises, mit Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern und aus dem Grundwasser sehr schonend umzugehen bzw. auf eine Entnahme ganz oder teilweise zu verzichten.

 

Kommt es mittelfristig nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der Niederschlagssituation, prüft der Salzlandkreis – wie schon in den Vorjahren 2018 und 2019 – die Option einer Allgemeinverfügung zur generellen Untersagung von Wasserentnahmen aus den Oberflächengewässern.

 



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