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ÖPNV-Unternehmen begrüßen Maskenpflicht

Der Schutz der Gesundheit von Fahrgästen und Mitarbeitenden hat für die Verkehrsunternehmen im marego aktuell oberste Priorität.


Gemäß Eindämmungsverordnung sind Reisende in öffentlichen Verkehrsmitteln verpflichtet, Mund und Nase zu bedecken. Alle Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen im Verbundgebiet sind dazu angehalten, Fahrgäste auf die Einhaltung der Tragepflicht hinzuweisen. Sie kommen dem auch durch persönliche Ansprache und regelmäßige Durchsagen nach.

 

„Die Durchsetzung der Tragepflicht obliegt nur den dafür zuständigen Behörden“, erläutert Jost Beckmann, Geschäftsführer des Magdeburger Regionalverkehrsverbundes marego. „Nur die Sicherheits- und Ordnungsbehörden besitzen die Befugnis, zur Durchsetzung der Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes, sowie bei Zuwiderhandlungen Strafen oder Bußgelder anzudrohen oder zu verhängen“.

 

Die Verkehrsunternehmen fühlen sich bei der Durchsetzung der Tragepflicht alleingelassen. Die Fahrpersonale können nur auf Basis der geltenden Betriebs- und Beförderungsbedingungen Fahrgäste von der Fahrt ausschließen, wenn diese eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für andere Fahrgäste darstellen. Zum Beispiel, wenn sich Fahrgäste konsequent weigern, eine Mund-Nasen-Bedeckung aufzusetzen, dann können sie gemäß unserer Beförderungsbedingungen vor Betreten des Fahrzeuges oder in den S-Bahn- und Regionalzügen vom Kundenbetreuer von der weiteren Beförderung ausgeschlossen werden.

 

Eskaliert die Situation jedoch, weil der Fahrgast sich weiterhin weigert eine Maske zu tragen oder das Fahrzeug zu verlassen, kann das Fahrpersonal zur Durchsetzung der Beförderungsbedingungen nur die Polizei rufen. Nach wie vor hält sich die große Mehrheit der Reisenden an die Maskenpflicht. Wenn aber eine kleine Minderheit die geltenden Regeln weiterhin missachtet, werden die Verkehrsunternehmen im marego verstärkt darauf drängen, dass die Sicherheits- und Ordnungsbehörden Kontrollen durchführen und die Maskenpflicht im ÖPNV durchsetzen. In der Regel ist das mit Stillstand und Verspätungen im ÖPNV verbunden und geht zu

Lasten der anderen Fahrgäste.

 

Zur Klärung des Sachverhaltes steht der VDV noch im Austausch mit der Landespolitik.