In den Einrichtungen werden verstärkte Hygienemaßnahmen getroffen, so werden beispielsweise die Flächen häufig gereinigt. Mit den Kindern werden Hygiene-Basics wie das Händewaschen in pädagogisch-spielerischer Weise eingeübt.
Die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen wird ab dem 27.
August wieder so erfolgen wie vor dem 15. März. Sammelgruppen sind wieder zugelassen.
Jede Kita und jeder Hort muss die Hygieneempfehlungen der
Landesregierung befolgen und einen eigenen Hygieneplan haben und umsetzen.
Kinder mit Corona-üblichen Symptomen (Fieber in Kombination mit
trockenem Husten) dürfen die Einrichtung nicht besuchen bzw. müssen abgeholt werden. Kinder mit lediglich typischer laufender Nase oder anderen banalen Erkältungssymptomen
sind weiter willkommen.
Eltern unterschreiben einmalig, dass sie ihr Kind nur frei von
COVID-19-Anzeichen in die Einrichtung bringen werden. Ärztliche Bescheinigungen werden nicht verlangt.
Jede Einrichtung entscheidet für sich, inwieweit Eltern und
Dritte das Gelände betreten dürfen und welche Schutzmaßnahmen (z.B. Mund-Nasen-Schutz) sie trifft.
Für die Kinder gibt es keine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht.
In den Einrichtungen werden verstärkte Hygienemaßnahmen
getroffen, so werden beispielsweise die Flächen häufig gereinigt. Mit den Kindern werden Hygiene-Basics wie das Händewaschen in pädagogisch-spielerischer Weise eingeübt.
Alle Hygienemaßnahmen finden Sie hier:
Den Erlass an die Träger der Kitas und Horte finden Sie hier:
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