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Der Aufsichtsrat der KVG informiert

Der Aufsichtsrat der Kreisverkehrsgesellschaft (KVG) Salzland mbH hat in seiner jüngsten Sitzung am Donnerstag beschlossen, die Erbringung der Verkehrsleistung ab 1. Oktober 2020 für den Raum Staßfurt für Nachauftragnehmer erneut zu vergeben.


Bernburg. Der Aufsichtsrat der Kreisverkehrsgesellschaft (KVG) Salzland mbH hat in seiner jüngsten Sitzung am Donnerstag beschlossen, die Erbringung der Verkehrsleistung ab 1. Oktober 2020 für den Raum Staßfurt für Nachauftragnehmer erneut zu vergeben. Die Leistung nach den Vorgaben des Nahverkehrsplans für den Salzlandkreis soll übergangsweise bis zum Abschluss der gerichtlichen Prüfung des Vergabeverfahrens erbracht werden. Das teilte Aufsichtsratsvorsitzender Helmut Zander mit.

 

Der Aufsichtsratsvorsitzende betonte in diesem Zusammenhang, dass mit der Aufforderung mehrerer Bieter zur Angebotsabgabe für den Übergangszeitraum ein fairer Wettbewerb gewährleistet werde. Zudem informierte Helmut Zander, dass der Aufsichtsrat der Empfehlung des mit der Ausschreibung beauftragten Rechtsanwalts folgen wird, den Beschluss der Vergabekammer vom Oberlandesgericht Naumburg überprüfen zu lassen. Es bestehe mit dem Beschluss der Vergabekammer noch immer keine abschließende Rechtssicherheit. Das Ziel der KVG ist weiterhin, den Auftrag wirtschaftlich und rechtssicher zu vergeben.



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