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Neue Gebührenordnung unterstreicht Leistung von Hebammen

Die Vergütung von Hebammen bei der Abrechnung von Leistungen für Privatversicherte in Sachsen-Anhalt hat das Sozialministerium neu geregelt. Die entsprechende Gebührenordnung für Hebammenhilfe ist in Abstimmung mit den Hebammenvertreterinnen des Landes angepasst worden.


Die Vergütung von Hebammen bei der Abrechnung von Leistungen für Privatversicherte in Sachsen-Anhalt hat das Sozialministerium neu geregelt. Die entsprechende Gebührenordnung für Hebammenhilfe ist in Abstimmung mit den Hebammenvertreterinnen des Landes angepasst worden.

 

Die Landesgebührenordnung ist nun an die aktuelle Vergütungsvereinbarung des Bundes zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und den Spitzenverbänden der Krankenkassen gekoppelt. „Das hat den Vorteil eines Automatismus, das heißt, dass der stetige Anstieg der Gebühren und der Berufshaftpflichtzulage nicht länger einer gesonderten landesrechtlichen Anpassung bedarf“, sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne.

 

Zudem werden mit der neuen Gebührenordnung zusätzliche Vergütungsanreize für die komplexe Betreuung von Mutter und Kind gesetzt. „Die Arbeit der Hebammen mit enorm hoher Verantwortung und hervorragender Ausbildung spiegelt sich nun auch in einer deutlich höheren Vergütung ihrer Leistungen wider“, ergänzt Grimm-Benne. Geburtshilfliche Leistungen werden gemäß neuer Verordnung nun mit einem bis zu 2,3-fach höherem Satz vergütet.

 

Undine Bielau, Vorsitzende des Landeshebammenverbandes Sachsen-Anhalt zeigt sich erfreut: „Die neue Private Gebührenverordnung ist bei den Hebammen sehr gut angekommen, auch Kolleginnen und Kollegen benachbarter Bundesländer, die sich daran orientieren, äußerten ihre Freude.“

 

Hintergrund: Der aus dem Auftrag des Koalitionsvertrages von Sachen-Anhalt entstandene Runde Tisch „Geburt und Familie“ hat in seinen Handlungsempfehlungen die Anpassung der Gebührenordnung für Hebammenhilfe für Privatversicherte gefordert, die nun umgesetzt wurde.