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Geflügelpest rückt näher, Tiere konsequent schützen

Im benachbarten Landkreis Börde wurde vor wenigen Tagen der Ausbruch der Geflügelpest bei einer Wildgans amtlich festgestellt. „Die Gefahr des Eintrags rückt näher“, macht die Veterinäramtsleiterin Dr. Marina Bradtke für den Salzlandkreis aufmerksam.


Im benachbarten Landkreis Börde wurde vor wenigen Tagen der Ausbruch der Geflügelpest bei einer Wildgans amtlich festgestellt. „Die Gefahr des Eintrags rückt näher“, macht die Veterinäramtsleiterin Dr. Marina Bradtke für den Salzlandkreis aufmerksam.

 

Über 650 Fälle hochpathogener aviärer Influenza (HPAIV) bei Wildvögeln sowie mehr als 60 Ausbrüche bei Hausgeflügel sind seit dem 30. Oktober letzten Jahres in ganz Deutschland nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Risiko der Ausbreitung bei Wasservogelpopulationen und des Vordringens in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen, beispielsweise von zoologischen Einrichtungen, nach wie vor als hoch ein.

 

Die Allgemeinverfügung des Salzlandkreises zur Aufstallung des Geflügels in den festgelegten Risikogebieten vom 11.12.2020 gilt weiterhin. Darüber hinaus ruft der Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz alle Geflügelhalter auf, ihre Tiere vor dem Virus zu schützen und die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. „Bereiten Sie Ihre Geflügelhaltung auf eine mögliche Stallpflicht vor“, gibt die Fachdienstleiterin allen im Salzlandkreis, auch in den nicht als Risikogebiet ausgewiesenen Teilen, eine dringende Empfehlung.

 

Alternativ zur geschlossenen Stallhaltung sind auch Schutzvorrichtungen geeignet, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen müssen.

 

Zudem darf Geflügel nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

 

Gehäuft tote Tiere oder deutlich geringere Legeleistung können Anzeichen für Geflügelpest sein. In diesen Fällen hat der Tierhalter unverzüglich einen Tierarzt hinzu zu ziehen. Auch darauf macht die Kreisverwaltung aufmerksam.

 

Funde von verendeten wildlebenden Wasser- oder Greifvögeln können dem Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz unter der Telefonnummer 03471 684-1457 gemeldet werden. Dr. Bradtke informiert aber auch, die bisher eingesandten Proben wurden beim Landesamt für Verbraucherschutz negativ getestet.


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