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Nach 30 Jahren Leerstand ist eine Lösung für Solvay-Villa in Sicht

Seit 1991 steht die Solvay-Villa leer und ist dem Verfall preisgegeben. Die Stadt hat einen Bebauungsplan entwickelt, jetzt hat sich ein Käufer gefunden, der auf dem Grundstück Wohnhäuser bauen will.


Die Suche nach einem Käufer der Solvay-Villa scheint in greifbarer Nähe. Intensive Verhandlungsgespräche und feste Kaufabsichten verfolgt die Salzlandsparkasse. Diese will die Villa sanieren und in Teilen der Öffentlichkeit zugänglich machen. Im anschließenden Villenpark sollen, wie im städtebaulichen Entwicklungskonzept vorgesehen, mehrere Wohngebäude entstehen.

 

Seit der Rückübertragung der ehemaligen Direktoren Villa samt Grundstück an Solvay im Jahr 1991 hatte das Chemieunternehmen immer wieder versucht, das Objekt zu verkaufen. Für die Pflege und Sicherung des rund 10.000 qm großen Grundstückes investierte der Eigentümer jährlich einen fünfstelliger Betrag. Im Jahr 2015 ließ Solvay das ehemalige Makarenkohaus auf einem Teilgrundstück abreißen, welches heute auf rund 2.000 qm als Parkplatz genutzt wird.

 

Die Solvay Villa

 

Die Villa war einst Sitz des Solvay Chefs, dann kam zum Kriegsende die Enteignung, nach der Wende die Rückübertragung. Die Villa, ein Denkmalgeschützes Gebäude aus dem Jahr 1897 hat eine Nutzungsfläche von 1.300 qm auf vier Etagen, inklusive Keller. Das seit der politischen Wende1990 leerstehenden historisch bedeutsame Gebäude ist ohne planerisches Eingreifen, das deren  Wieder-  bzw.  Umnutzung  auch  wirtschaftlich  ermöglicht,  dem  Verfall  preisgegeben  und  verfestigen in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kreisverwaltung einen städtebaulichen Missstand.

 

Nördlich des Parks  befindet  sich  der  überwiegend  baulich  genutzte  und versiegelte Villenbereich mit dem lediglich durch eine gepflasterte Auffahrt befestigten Vorgarten  der  Villa mit  einer Gesamtfläche von ca. 4.900 m². Die Biotopfläche wird durch Bebauung (Villa, Garagen, Baracken) um ca. 1.240 m² und durch teilweise Versiegelung um weitere ca. 820 m² reduziert, so dass lediglich ca. 2.840 m² Freifläche verbleiben, davon ein großzügiger baumbestandener Park.

 

Villengarten (Park)

 

Die  Parkfläche  weist  auf  ihrer  Gesamtfläche  von  ca.  4.600   eine  geringe  Versiegelung  durch  Bebauung  oder Wege  auf.  Lediglich  der  ehemalige  Kindergarten,  die  zum  Haus  Franzstraße  16  gehörende Garage und der Gartenpavillon reduzieren die hochwertige Parkfläche auf  ca.4.400  m².  Der  Bereich  besteht  aus  intensiv  gepflegtem  Rasen,  bestanden  von  alten  Laubbäumen nach landschaftsgärtnerischem Gestaltungsprinzip, das durch den Aufwuchs junger Ableger, die mittlerweile  auch  schon  schutzrelevant  sind,  inzwischen  etwas  verwischt  ist.

Städtebauliches Konzept

 

Das  städtebauliche  Konzept  sieht  eine  dreigeschossige  Bebauung mit Gebäudelängen  von  höchstens  35  m  vor,  die entsprechend  der  Nachbarbebauung  ein  Satteldach  aufweist.  Ab einer Grundstückstiefe von 12 Metern kann sich die Bebauung zu einem weiteren Geschoss staffeln, hier  erfolgt die  Begrenzung  des  Bauvolumens  sowie  der Höhe durch die Festsetzung der Grundflächenzahl sowie einer maximal zulässigen Gebäudehöhe von ca. 8 Metern.

 

Die Hauptnutzung ist Wohnen mit einer ausgeprägten Durchgrünung. Von der Liebknechtstraße aus und über eine Zufahrt von Seiten der Franzstraße 16 kann die verkehrliche  Erschließung  der  internen Wohnanlage  erfolgen.  Das  Konzept  wird  durch  den  Bebauungsplan weitgehend  offen  gehalten,  um  die  detaillierten  Entwicklungsmöglichkeiten  der  Wohnanlage  im Blockinneren nicht übermäßig einzuschränken.

 

Art der baulichen Nutzung - Allgemeines Wohngebiet

 

Entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung soll  der  Standort  zu  einem Teil-Wohngebiet entwickelt  werden.  Dabei  sind  die  Ruhe-  und  Erholungsbedürfnisse  der  künftigen  Nutzer sowie  der Anwohner vorrangig zu berücksichtigen. Es werden daher solche Nutzungen ausgeschlossen, die sich aufgrund ihres  zu  erwartenden  Publikumsverkehrs  und Verkehrsaufkommens  störend  auf  die Wohnruhe auswirken. Aufgrund der Nutzungsbeschränkungen für Wohnen und in Anlehnung an die vorherrschende Umgebungsnutzung wird an der nördlichen Franzstraße und östlichen Friedensallee ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt.  Hier  sind  neben  dem Wohnen  auch  Ansiedlungen  von  Versorgungseinrichtungen für den näheren Umkreis zulässig.

Einfacher Bebauungsplan
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B-Plan 3/95
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