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Infektionsschutzgesetz Bundesweite Notbremse beschlossen

Quelle: Foto: Bundesregierung
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Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine Inzidenz von 100, werden dort künftig bundeseinheitliche Maßnahmen das Infektionsgeschehen eindämmen.


 

 

Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch wichtige Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Die zentrale Neuerung: Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche, im Gesetz nun bundeseinheitlich festgeschriebene Maßnahmen.

 

 

 

Die Inzidenz von 100 wird überschritten, wenn innerhalb von sieben Tagen mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 pro 100.000 Einwohner festzustellen sind.

 

 

 

„Die Lage ist ernst, sehr ernst“, betonte Bundesgesundheitsminister Spahn im Bundestag. Dies zeige ein Blick auf die Auslastung der Intensivstationen – der „härtesten Währung in dieser Pandemie“. Impfen und Testen würden eine Perspektive geben, reichten aber alleine nicht aus, um die dritte Welle einzudämmen. Vielmehr gebe es dafür ein bewährtes, erprobtes und wirksames Mittel: „das Reduzieren von Kontakten und damit von Infektionen“.

 

Es geht nicht um einen Dauerzustand

 

 

 

„Was wir jetzt brauchen, ist Klarheit und Konsequenz“, unterstrich Bundesfinanzminister Scholz in der Parlamentsdebatte. Die Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes lege fest, dass bei einer Inzidenz über 100 etwas getan werden müsse – und zwar „überall in Deutschland“. Die Neuregelung solle zu mehr Verständlichkeit und einer größeren Unterstützung für nötige Maßnahmen beitragen. Scholz stellte klar, dass es um die Überwindung der Pandemie gehe – und „nicht um einen Dauerzustand“.

 

 

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