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Präsenzunterricht im Wechselmodus und Notbetreuung

Bei Schließung der Einrichtungen soll eine Notbetreuung gewährleistet werden für anspruchsberechtigte Kinder in den Kindertagesstätten und Schülerinnen und Schüler. Die Anspruchsberechtigung zur Notbetreuung ist an die seit Freitagmittag vorliegenden Empfehlungen der Landesregierung angelehnt.


Der Salzlandkreis hält noch einmal fest, dass ab kommenden Montag alle Schulen den Präsenzunterricht im Wechselmodus organisieren müssen.

 

Das bedeutet nach den Angaben des Bildungsministeriums, dass eine Klasse in zwei Gruppen aufgeteilt wird, die jeweils im täglichen oder wöchentlichen Wechsel in der Schule bzw. zu Hause unterrichtet werden. Darauf verzichtet werden kann, wenn der Abstand von 1,5 Metern im Unterricht zwischen den Schülerinnen und Schülern eingehalten wird. Die genaue Organisation obliegt den jeweiligen Schulen.

 

Formblatt Nachweis Notbetreuung
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Diese Regelung gilt, solange der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 165 nicht überschreitet. Danach müssen die Schulen wieder geschlossen werden.

 

Die Kindertagesstätten im Salzlandkreis können nach jetzigem Stand im eingeschränkten Regelbetrieb arbeiten. Die Einrichtungen müssen wie die Schulen bei einem Inzidenzwert über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen geschlossen werden.

 

Bei Schließung der Einrichtungen soll eine Notbetreuung gewährleistet werden für anspruchsberechtigte Kinder in den Kindertagesstätten und Schülerinnen und Schüler. Die Anspruchsberechtigung zur Notbetreuung ist an die seit Freitagmittag vorliegenden Empfehlungen der Landesregierung angelehnt.


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