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Einzelhandel macht wieder dicht

Die Schließungen dauern nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes solange an, wie der Inzidenzwert im Salzlandkreis nicht wesentlich sinkt.


Wieder sind Einschränkungen nach den Bundesvorgaben im Salzlandkreis für die Bereiche des Einzelhandels notwendig, die nach dem Infektionsschutzgesetz nicht für den täglichen Bedarf benötigt werden.

 

Grundlage für diese Feststellung ist ein Inzidenzwert von über 150 an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Die Voraussetzung ist mit der Feststellung des heutigen Inzidenzwertes ebenfalls erfüllt.

 

Die Schließungen dauern nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes solange an, wie der Inzidenzwert im Salzlandkreis nicht wesentlich sinkt.

 

Bleibt der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgende Tage unter 150, können auch Einzelhändler mit Angeboten des sogenannten erweiterten Bedarfs Einkaufsmöglichkeiten anbieten – mit Termin, Maske und negativen Schnelltest.

 


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