Die Kindertagesstätten im Salzlandkreis können nach jetzigem Stand im eingeschränkten Regelbetrieb arbeiten. Die Einrichtungen müssen wie die Schulen bei einem Inzidenzwert über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen geschlossen werden.
Bei Schließung der Einrichtungen soll eine Notbetreuung gewährleistet werden für anspruchsberechtigte Kinder in den Kindertagesstätten und Schülerinnen und Schüler. Die Anspruchsberechtigung zur Notbetreuung ist an die seit Freitagmittag vorliegenden Empfehlungen der Landesregierung angelehnt.
Kommentar schreiben