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Corona-Geld: Sommerfestival „Kultursommer 2021“ im Salzlandkreis

Wann und wo der „Kultursommer 2021“ im Salzlandkreis genau stattfinden wird, ist noch offen. Auch das Programm und die Inhalte werden derzeit erarbeitet.


Fünf Projekte aus Sachsen-Anhalt erhalten eine Förderung aus dem neuen 30 Mio. Euro umfassenden Bundesprogramm „Kultursommer 2021“. Das hat der Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes entschieden.

 

Staats- und Kulturminister Rainer Robra, der im Stiftungsrat der Kulturstiftung an der Entscheidung mitgewirkt hat: „Kunst-und Kultur leben vom Austausch und Miteinander. Es ist wichtig, dass die Kultur aus dem digitalen Raum auch wieder auf die Straße geholt und für alle sichtbar gemacht wird. Mit dem Programm Kultursommer 2021 hat der Bund hierfür die Türen weitaufgestoßen. Ich freue mich, dass die Kulturstiftung fünf Projekte aus Sachsen-Anhalt unterstützt.“

 

In Sachsen-Anhalt werden folgende Projekte aus dem Programm unterstützt:

  • Landeshauptstadt Magdeburg: Auf die Plätze!
  • Landkreis Wittenberg: Barbarawochen
  • Salzlandkreis: Kultursommer 2021 des Salzlandkreises
  • Stadt Dessau-Roßlau: Kultursommer2021 in Dessau-Roßlau
  • Stadt Halle an der Saale: Halexa, wohin gehen wir heute?

 

Wann und wo der „Kultursommer 2021“ im Salzlandkreis genau stattfinden wird, ist noch offen. Auch das Programm und die Inhalte werden derzeit erarbeitet.

 

Hintergrund: Auf Empfehlung einer Auswahlkommission stimmte der Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes der Förderung von 117Projekten zu. Insgesamt werden im Programm Kultursommer 2021 bundesweit 63 kreisfreie Städte und 54 Landkreise mit einem Gesamtvolumen von rund 30 Millionen Euro aus dem Zukunfts- und Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien unterstützt.

 

Der Kultursommer 2021 soll zu einer verantwortungsvollen kulturellen Wiederbelebung der Städte und Landkreise beitragen und bei der Gestaltung eines neu entwickelten, vielfältigen Kulturprogramms unterstützen. Die Förderung kommt insbesondere freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern, den Freien Szenen, lokalen Kulturakteuren und -bündnissen sowie der ansässigen Kultur- und Veranstaltungsbranche zugute.

 

Antragsberechtigt waren kreisfreie Städte und Landkreise. Voraussetzung für die Förderung im Programm war, dass die Antragsteller neben einem neu entwickelten, vielfältigen Kunst- und Kulturprogramm ein Hygienekonzept für die geplanten Veranstaltungen umsetzen.


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