Wie Landrat Markus Bauer das Urteil zur Erhebung der Kreisumlage des Bundesverwaltungsgerichts bewertet.
Der Salzlandkreis muss vorerst nicht die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2017 an die Stadt Hecklingen zurücküberweisen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag der Revision des Salzlandkreises stattgegeben und das Verfahren zurück an das Oberverwaltungsgericht verwiesen.
Landrat Markus Bauer wertet die Entscheidung als Erfolg. Er sagt, die obersten Verwaltungsrichter in Deutschland haben eindeutig festgestellt, dass eine rückwirkende Heilung des Verfahrens zur Erhebung der Kreisumlage durchaus mit dem Bundesverfassungsrecht vereinbar ist. „Die Kreisumlage ist für die Landkreise notwendig, um die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben zu erfüllen. Der Verpflichtung zur Finanzierung dieser Aufgaben darf sich keine Gemeinde entziehen.“
Damit richtet Markus Bauer seinen Appell an die klagenden Gemeinden im Salzlandkreis: „Die kommunalpolitische Familie muss im Sinne der Bürgerinnen und Bürger miteinander statt gegeneinander arbeiten.“ Die Kreisverwaltung werde ihrerseits die für die Berechnung der Kreisumlage ermittelten Bedarfsansätze der umlagepflichtigen Gemeinden - wie vom Bundesverwaltungsgericht vorgegeben - dem Kreistag vorlegen, um eine verfassungskonforme Abwägung bei der Festsetzung der Höhe der Kreisumlage grundsätzlich zu ermöglichen. Klar müsse jedoch auch nach dem Urteil sein, dass die Finanzausstattung der Kommunen im Salzlandkreis nicht ausreichend ist.
Mit derzeit rund 81 Millionen Euro stellt die Kreisumlage für den Salzlandkreis wie für andere Landkreise eine wichtige Einnahmequelle dar, um die vor allem gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zu erfüllen. Dazu zählen unter anderem Hilfen zur Erziehung, die Auszahlung der Grundsicherung für Langzeitarbeitslose, der Infektionsschutz sowie der Natur- und Umweltschutz.
Die Stadt Hecklingen verlangt rund 2,3 Millionen Euro allein für das Haushaltsjahr 2017 vom Salzlandkreis zurück. Die Stadt sieht aufgrund der Höhe der Kreisumlage ihr kommunales Selbstverwaltungsrecht verletzt. Das Verwaltungsgericht Magdeburg im Jahr 2018 sowie das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg im Jahr 2020 gaben einer entsprechenden Klage gegen den Festsetzungsbescheid des Salzlandkreises jeweils statt. Auch andere Gemeinden im Salzlandkreis klagen gegen die Kreisumlage-Bescheide, weil sie ihre eigenen finanziellen Bedürfnisse nicht ausreichend genug gewürdigt sehen.
Landrat Markus Bauer betont, das Bundesverwaltungsgericht sehe an verschiedenen Stellen weiteren Regelungsbedarf. Unabhängig davon könne es in diesen Verfahren keine Gewinner geben - weder die klagenden Gemeinden, noch die Landkreise. „Wir werden aufgrund einer nicht ausreichenden Finanzausstattung gezwungen, uns vor den Verwaltungsgerichten über das auf beiden Seiten de facto nicht vorhandene Geld zu streiten.“ Das könne aber nicht die Lösung sein, zumal man für die Verfahren ebenfalls viel Geld und Zeit investieren müsse. Beides sei für andere Aufgaben wesentlich wichtiger gewesen.
In diesem Zusammenhang nimmt der Landrat die neue Landesregierung von CDU, SPD und FDP in die Pflicht. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sei auch als Signal zu verstehen, die Belange der kommunalen Ebene stärker als bisher zu berücksichtigen, insbesondere bei der geplanten Neugestaltung des Finanzausgleichsgesetzes. Wichtig sei neben einer insgesamt besseren Finanzausstattung der Kommunen, die Schlüsselzuweisungen an den konkreten Bedürfnissen der Landkreise und Gemeinden auszurichten. So müssten unter anderem die besonderen sozialen Faktoren stärker bei der Bemessung herangezogen werden, so der Landrat.
Er betont, die Kreisverwaltung selbst sei mit Hilfe von Prozessänderungen bestrebt, effizienter und effektiver zu arbeiten, um Kosten einzusparen. Damit könne aber nicht das Strukturproblem beim Finanzausgleich gelöst werden. Das könne nur der Gesetzgeber. Ein Verbesserung der Finanzsituation sei von großer Bedeutung. „Wie wichtig eine funktionierende und leistungsfähige Verwaltung ist, hat die Corona-Pandemie deutlich gezeigt.“