· 

Testpflicht für Innenräume angeordnet

Aufgrund anhaltend hohen Corona-Infektionsgeschehens im Salzlandkreis sowie der steigenden Belastung der Kliniken gelten ab Sonnabend wieder strengere Vorgaben.


Testpflicht in Räumen, Abstand und/oder Maske außen. Zum Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus gelten ab dem morgigen Sonnabend, 6. November, im Salzlandkreis wieder strengere Vorgaben. Eine entsprechende Rechtsverordnung ist am heutigen Freitag auf der Internetseite veröffentlicht worden. „Wir haben leider wieder ein Niveau erreicht, auf das wir jetzt reagieren müssen“, begründet Landrat Markus Bauer die Entscheidung. Er betont, mit der 3G-Regel für Innenräume soll eine sich abzeichnende starke Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems verhindert werden. „Die Signale aus den Kliniken sind eindeutig.“

 

Aktuell werden nach Auskunft des Fachdienstes Gesundheit 36 Personen aufgrund einer Corona-Infektion stationär behandelt, der überwiegende Teil davon in den Kliniken im Salzlandkreis. Zwei Patienten müssen dabei beatmet werden. Der Inzidenzwert steigt seit Wochen an, liegt mittlerweile bei 188. Die Impfquote im Salzlandkreis ist mit rund 56 Prozent weiterhin vergleichsweise niedrig.

 

Wer nicht geimpft oder nach einer amtlich bestätigten Corona-Infektion genesen ist, muss ab Sonnabend, 6. November, vor dem Besuch unter anderem von Gaststätten, öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Kulturstätten, Bürgerhäusern oder Gebäuden in Tiergärten bzw. Zoos sowie vor der Nutzung von Turnhallen einen negativen Schnelltest vorlegen. Fällt der Schnelltest positiv aus, muss sich der positiv Getestete isolieren und sich anschließend einem PCR-Test unterziehen. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder und Jugendliche unter 18, die keine typischen Symptome einer Corona-Infektion haben.

 

Die Vorgaben entsprechen den Regelungen der Warnstufe 1, die der Salzlandkreis Anfang Oktober vorgelegt hatte, um auf die verschiedenen Szenarien bestmöglich vorbereitet zu sein. Grundlage bildet weiterhin die derzeit gültige Eindämmungsverordnung der Landesregierung von Sachsen-Anhalt. Verantwortlich für die Umsetzung der Vorgaben sind die jeweiligen Organisatoren bzw. Veranstalter.

 

Mit Kontrollen aller Ordnungsbehörden müssen die Verantwortlichen jedoch jederzeit rechnen. Darauf haben sich Landrat und die Oberbürgermeister und Bürgermeister in einer Telefonkonferenz am Freitag noch einmal verständigt.

 

Für Kindertagesstätten und Schulen gelten weiterhin die jeweils bekannten Schutzkonzepte bzw. der jeweilige Rahmenhygieneplan. Zudem werden alle Schülerinnen und Schüler im Salzlandkreis in der kommenden Woche noch dreimal vor Unterrichtsbeginn auf das Corona-Virus schnell getestet. Unberührt bleiben auch die Vorgaben nach der Eindämmungsverordnung für die in der Allgemeinverfügung des Salzlandkreises vom 24. August nicht explizit genannten Bereiche des öffentlichen Lebens. Dazu zählt unter anderem der öffentliche Nahverkehr, Messen, Ausstellungen sowie Dienstleistungen der Körperpflege.

 

Auswirkungen auf Karnevalsveranstaltungen bzw. Weihnachtsmärkte hat die aktuell erlassene Rechtsverordnung des Salzlandkreises nicht. Allerdings geht der Landrat nach den Ankündigungen der Landesregierung derzeit davon aus, dass die Testpflicht für Innenräume in den nächsten Wochen bestehen bleibt.

 

Landrat Markus Bauer erklärt, die Auswirkungen auf das soziale und kulturelle Leben im Salzlandkreis sei allen bewusst. Die Entscheidung zur strengeren Testpflicht sei getroffen worden, um die Menschen soweit wie möglich zu schützen, nicht um sie einzuschränken. Er richtet in diesem Zusammenhang noch einmal seinen Appell an all jene, die sich bisher nicht haben gegen das Corona-Virus impfen lassen. „Sie schützen damit sich, ihre Familien und auch die Gesellschaft.“


2021-11-05_Rechts-VO.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.6 MB
Corona-Schutzkatalog-2.pdf
Adobe Acrobat Dokument 10.1 KB

Kommentar schreiben

Kommentare: 0