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Änderung P-Konto

Jobcenter Salzlandkreis bietet Beratung und Unterstützung


Zur Sicherung einer angemessenen Lebensführung des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten gibt es das Pfändungsschutzkonto. Das sogenannte P-Konto ist ein Girokonto, welches dem normalen Zahlungsverkehr dient. Automatisch besteht auf dem P-Konto zunächst ein Pfändungsschutz. Ab dem 1. Dezember 2021 beträgt der Grundfreibetrag für Guthaben 1.260,00 Euro je Kalendermonat. Weitere Beträge wie z. B. Kindergeld, Unterhalt oder Beträge, die ein Schuldner für Personen, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII erhalten, entgegennimmt, können auf Nachweis freigegeben werden. Weitere Auskünfte zum Thema Entschuldung oder P-Konto erteilen die Mitarbeiter der Schuldnerberatung des Jobcenters Salzlandkreis.

 

Die Schuldnerberatung ist ein Hilfs- und Beratungsangebot, welches sich an ver- bzw. überschuldete Personen und deren Angehörige mit dem Ziel der adäquaten Schuldenregulierung richtet. Im Bedarfsfall kann der Kontakt zur weiterführenden Insolvenzberatungsstellen hergestellt werden.

 

„Eine Entschuldung kann in Form der Schuldnerberatung oder durch das Verbraucherinsolvenzverfahren erfolgen“, erklärt Andreas Boennen, Bereichsleiter des Jobcenters Salzlandkreis. Auch das Jobcenter bietet eine Anlaufstelle für die außergerichtliche bzw. soziale Schuldnerberatung, welche allen Bürger offensteht. Die Schuldnerberater des Jobcenters Salzlandkreis sind an den einzelnen Standorten wie folgt erreichbar:

 

Standort Aschersleben,

Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 3, 06449 Aschersleben

Frau Hocke

Tel. 03471 684-3223

 

Standort Bernburg,

Parkstraße 11, 06406 Bernburg (Saale)

Frau Opitz

Tel. 03471 684-3227

 

Standort Schönebeck,

Grundweg 31, 39218 Schönebeck (Elbe)

Frau Köllner

Tel. 03471 684-3265

 

Standort Staßfurt,

Bernburger Str. 26, 39418 Staßfurt

Frau Hocke

Tel. 03471 684-3224

 

Weitere Informationen zu Ansprechpartnern des Jobcenters Salzlandkreis sind auf der Homepage unter www.jc.salzlandkreis.de zu finden.