Dies bedeutet, dass mit Beginn der Ferien ab Samstag, den 18. Dezember 2021 bis inkl. Sonntag, den 09. Januar 2022 alle Kinder ab 6 Jahren, die in Sachsen-Anhalt den ÖPNV nutzen möchten, im Besitz eines aktuellen 3G-Nachweises sein müssen.
Aus gegebenem Anlass weist die Kreisverkehrsgesellschaft Salzland mbH darauf hin, dass die Ausnahmeregelung gem. § 28b Abs. 5 IfSG, nach welcher Schülerinnen und Schüler von einem Nachweis des 3G-Statusses bei der Beförderung im ÖPNV befreit sind, nur in der Schulzeit gilt.
Dies bedeutet, dass mit Beginn der Ferien ab Samstag, den 18. Dezember 2021 bis inkl. Sonntag, den 09. Januar 2022 alle Kinder ab 6 Jahren, die in Sachsen-Anhalt den ÖPNV nutzen möchten, im Besitz eines aktuellen 3G-Nachweises sein müssen.
Weitere Hinweise zum ÖPNV unter Pandemiebedingungen finden Sie auf der Homepage der KVG Salzland - www.kvg-salzland.de.
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