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Salzlandkreis kann geordnet weiter die Anträge abarbeiten

 Führerschein 2013 - Vorderseite  Quelle: Bundesdruckerei GmbH
Führerschein 2013 - Vorderseite Quelle: Bundesdruckerei GmbH

Sachsen-Anhalt räumt mehr Zeit ein – weniger Druck bei Führerscheinumtausch.


Die erste Frist zum Umtausch alter Dokumente in den einheitlichen EU-Führerschein – für Inhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 – endet am 19. Januar. In Sachsen-Anhalt wird jedoch sechs Monate darüber hinaus, bis 19. Juli 2022, von Ordnungswidrigkeitsverfahren abgesehen, sollten betroffene Fahrer unterwegs sein ohne die erforderlichen neuen Papiere. Diese jüngste Festlegung der Landesregierung verschafft Bürgerinnen und Bürgern etwas Erleichterung in einer angespannten Situation. Der Umtausch bleibt aber weiterhin nötig.

 

Der Salzlandkreis hatte sich die vergangenen Wochen und Monate in der Fahrerlaubnisbehörde mit Ausweitung der Servicezeiten und Personalanpassung auf die spät eingesetzte Flut von Anträgen eingestellt. Mittlerweile stehen für den verpflichtenden Umtausch Termine auch kurzfristig an allen drei Standorten, in Bernburg, Aschersleben und Schönebeck, zur Verfügung und sind online buchbar. Wer keinen Internetzugang hat, wählt alternativ die Telefonnummer 03471 684-1414, um einen Termin zu vereinbaren.

 

„Wir gehen von knapp 10 000 Führerscheinen aus, die während der ersten Frist immer noch umzutauschen sind im Salzlandkreis“, rechnet der zuständige Fachbereichsleiter Thomas Michling aus. „Und es geht ja weiter. Im Anschluss sind bis Januar 2023 die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 an der Reihe, ihre alten, vor 1999 ausgestellten Dokumente umzutauschen.“ Eine genaue Übersicht aller Umtauschfristen bis 2033 findet sich unter der Seite der Fahrerlaubnisbehörde auf der Salzlandkreis-Homepage.

 

Die Kreisverwaltung bittet deshalb einmal mehr, zur Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten für einen Umtausch ohne Nacharbeiten und weitere Verzögerungen. Antragsteller, deren alter Führerschein nicht im heutigen Salzlandkreis ausgestellt wurde, müssen sich dazu im Vorfeld bei der ausstellenden Behörde eine Karteikartenabschrift einholen. Dann dauert es von der Antragstellung in der Regel drei bis vier Wochen, bis man den neuen EU-Kartenführerschein aus der Bundesdruckerei in der Hand hält und damit vorschriftsmäßig auf den Straßen unterwegs sein kann.


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