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UKRAINE News: Wichtige Informationen für ukrainische Staatsangehörige

Hier finden Sie Informationen für ukrainische Staatsangehörige, Hinweise zur Hilfsangeboten für Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt und Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine.


Der Krieg in der Ukraine hat auch in Sachsen-Anhalt eine überwältigende Hilfsbereitschaft hervorgerufen. Das Landesnetzwerk der Migrantenorganisation Sachsen-Anhalt e. V. (LAMSA) und die Auslandsgesellschaft e. V. (AGSA) haben eine "Anlaufstelle Ukraine" eingerichtet. Die Anlaufstelle steht Schutzsuchenden, aber auch Engagierten der Zivilgesellschaft und der Verwaltung mit Übersetzungshilfen und Erstinformationen zur Seite. Es werden Unterstützungsangebote sowie Kontakte zu den zuständigen Stellen auf Landes- und kommunaler Ebene vermittelt.

Muss ich mich anmelden?

 

Ja. Melden Sie sich bitte bei der für Ihren Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörden sind in Sachsen-Anhalt den Landkreisen und kreisfreien Städten zugeordnet. Eine Liste mit den Kontaktdaten der Ausländerbehörden finden Sie hier. Die für Sie zuständige Ausländerbehörde können Sie auch ermitteln, indem Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Ihren Wohnort in das Suchfeld eingeben.

 

Muss ich Asyl beantragen?

 

Wenn Sie mit einem biometrischen Pass oder einem Schengen-Visum eingereist sind, können Sie für zunächst 90 Tage rechtmäßig in Deutschland bleiben. Wenn dieser Zeitraum abgelaufen ist, können Sie bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel für weitere 90 Tage beantragen. Einen Asylantrag müssen Sie dafür nicht stellen.

 

Darüber hinaus wird derzeit geprüft, ob ukrainische Staatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz (nach § 24 Aufenthaltsgesetz – AufenthG) erhalten können. Diese würde zunächst für ein Jahr gelten. Voraussetzung ist, dass der Rat der Europäischen Union (EU) einen entsprechenden Beschluss fasst. Deutschland setzt sich in der EU dafür ein, dass das zeitnah (voraussichtlich noch in dieser Woche) passiert. Auch in diesem Fall müssen Sie keinen Asylantrag stellen.

 

Kann ich finanzielle Unterstützung beantragen?

 

Sollte Ihnen – nach einer entsprechenden Beschlussfassung durch die EU – ein vorübergehender Schutz (nach § 24 AufenthG) gewährt werden, sind Sie zum Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz berechtigt, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln sichern können.

 

Bis zu dieser Beschlussfassung hat Sachsen-Anhalt entschieden, dass aus dem Kriegsgebiet geflohene ukrainische Staatsangehörige auch in der Übergangszeit, in der noch kein vorübergehender Schutz (nach §24 AufenthG) möglich ist, die Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten können.

 

Wenn Sie einen Asylantrag gestellt haben (was nicht erforderlich ist – siehe oben), sind Sie ebenfalls zum Erhalt von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz berechtigt.

 

Wenn Sie Hilfe benötigen, melden Sie sich bei dem Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt, in dem beziehungsweise in der Sie sich aufhalten.

 

Ich bin aus dem ukrainischen Kriegsgebiet geflohen und nun in Sachsen-Anhalt. Leider habe ich hier keine Freunde oder Bekannten, die mich aufnehmen könnten. Wo kann ich fürs Erste unterkommen?

 

Das Land Sachsen-Anhalt stellt zur Unterbringung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen, für die keine andere Unterbringungsmöglichkeit besteht (zum Beispiel bei Freunden, Verwandten oder in Kommunen), eine erste zentrale Zwischenunterbringung bereit. Dabei handelt es sich um das Hotel Ambiente, Gröperstraße 88, in 38820 Halberstadt.

 

Es wird geprüft, ob über die vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten hinaus kurzfristig weitere Kapazitäten geschaffen werden können – und zwar sowohl beim Land als erster (Zwischen-)Anlaufstelle als auch bei den Kommunen.

 

Ich wohne in Sachsen-Anhalt und möchte Familienangehörige, die noch in der Ukraine sind, bei mir aufnehmen. Ist das möglich und was ist zu beachten?

 

Wenn Ihre Familienangehörigen einen biometrischen Reisepass besitzen, können Sie für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ohne Visum in den Schengen-Raum (also beispielweise Polen, Slowakei, Ungarn) einreisen und sich darin frei bewegen. Das schließt auch eine Weiterreise nach Deutschland ein.

 

Ukrainische Staatsangehörige, die über keinen biometrischen Reisepass verfügen, benötigen für eine Einreise zu Besuchszwecken grundsätzlich ein sogenanntes Schengen-Visum. Aufgrund der aktuellen Lage kann ein solches Visum ausnahmsweise auch bei den deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten der Ukraine beantragt werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes, auch in ukrainischer Sprache.

 

Familienangehörige, die visumfrei einreisen, können privat bei Ihnen wohnen. Das gleiche gilt für Familienangehörige, die vorhaben, mit einem Schengen-Visum einzureisen. Bitte achten Sie darauf, dass die bei Ihnen untergekommenen Menschen sich unverzüglich bei der Ausländerbehörde registrieren, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

 

Ich bin schon vor dem Krieg mit einem Visum für einen Besuch nach Sachsen-Anhalt gekommen. Jetzt läuft mein Visum läuft ab. Kann ich mein Aufenthaltsrecht verlängern?

 

Wenn Ihr Visum abläuft, können Sie bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 90 weitere Tage beantragen.

 

Ich habe einen biometrischen ukrainischen Pass und konnte daher ohne Visum für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen einreisen. Jetzt sind die 90 Tage bald vorbei. Kann ich mein Aufenthaltsrecht verlängern?

 

Sie können bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 90 weitere Tage beantragen.

 

Ich habe freien Wohnraum/eine Unterkunft für Ukrainerinnen und Ukrainer. Wohin kann ich dies melden?

 

Wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis beziehungsweise Ihre kreisfreie Stadt beziehungsweise die jeweiligen Ausländerbehörden. Eine Übersicht über Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

 

Alternativ können Sie sich auch an die „Anlaufstelle Ukraine“ wenden, die vom 1. März 2022 an vom Landesnetzwerk Migrantenorganisationen (Lamsa) und der Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt (AGSA) aufgebaut wird. Die Anlaufstelle steht den Organisatoren zufolge Schutzsuchenden, aber auch Engagierten der Zivilgesellschaft sowie der Verwaltung mit Übersetzungshilfen und Erstinformationen zur Seite. Es werden Unterstützungsangebote sowie Kontakte zu den zuständigen Stellen auf Landesebene und kommunaler Ebene vermittelt. Daneben werden Angebote zu privaten Wohnungen koordiniert.


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