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Ein Klick zur Orientierung

Geflügelhalter im Salzlandkreis können jetzt ganz einfach per Smartphone prüfen, ob für ihren Standort nach Ausbruch der Geflügelpest Auflagen gelten. Anwendung dient auch als Probelauf.


Geflügelhalter im Salzlandkreis können künftig ganz einfach per Smartphone oder Computer überprüfen, ob sie sich nach einem Ausbruch der Geflügelpest in der sogenannten Schutzzone oder in der Überwachungszone befinden. Eine entsprechende digitale Anwendung mit dem Namen „Geflügelpest Info-App Salzlandkreis“ stellt der Salzlandkreis kostenlos auf seiner Internetseite zur Verfügung. Landrat Markus Bauer sagt, es sei neben dem etablierten Corona-Dashboard eine weitere smarte Anwendung. „Das Programm erleichtert den Geflügelhaltern die Orientierung und uns die Arbeit.“

 

Geflügelhalter mit der „Geflügelpest Info-App Salzlandkreis“ sehen, welche Auflagen sie unter Umständen aufgrund eines amtlich festgestellten Ausbruchs von Geflügelpest erfüllen müssen, weil sich ihr Geflügel in einer der beiden Zonen befindet. Die Allgemeinverfügung und weitere Informationen sind ebenfalls auf der Internetseite des Salzlandkreises abrufbar.

 

Wo sich die Schutz- und Überwachungszonen befinden, hängt vom konkreten Fall ab. Die Einzelheiten werden in einer Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung festgelegt und veröffentlicht. Derzeit müssen nach einem lokalen Ausbruch der Geflügelpest in einer privaten Haltung in Güsten 89 Geflügelhalter in der Schutzzone sowie noch einmal 1124 Geflügelhalter in der Überwachungszone strenge Auflagen wie eine Aufstallungspflicht, ein Beförderungsverbot sowie strenge Hygienevorschriften einhalten.

 

Damit soll eine Ausbreitung des hochansteckenden Typs HPAI des aviären Influenzavirus verhindert werden. Eine Infektion führt bei Hausgeflügel sehr oft zum Tod. Die Vorgaben der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung gelten bis Ende März. Die Aufhebung wird zu gegebener Zeit öffentlich bekannt gemacht.

 

Wie Amtstierärztin Dr. Marina Bradtke in diesem Zusammenhang informiert, seien nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Güsten Ende Februar keine weiteren Fälle bei den unmittelbar danach erfolgten Kontrollen und Untersuchungen festgestellt worden. Eine Entwarnung gibt sie allerdings nicht. „Wir müssen weiterhin mit einem Eintrag rechnen.“ Sie appelliert deshalb an alle Geflügelhalter, die Auflagen zum Schutz der Tiere strikt umzusetzen. Grund: Der Eintrag des Virus erfolgt häufig über Wildvögel.

 

Die digitale Anwendung hatte die Stabsstelle Digitalisierung und Innovation der Kreisverwaltung in den vergangenen Wochen gemeinsam mit dem zuständigen Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlichen Verbraucherschutz erarbeitet. Sie soll nicht nur den Geflügelhaltern im Salzlandkreis eine bessere Orientierung bieten. Mit der Nutzung des Programms testet die Kreisverwaltung gleichzeitig eine Anwendung, die bei einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zur Verfügung gestellt werden soll.

 

Nach bisherigen Planungen sollen insbesondere Landwirte und Jäger bei Ausbruch der ASP auf der Karte erkennen können, wo infiziertes Schwarzwild festgestellt wurde und ob ihre Betriebe oder Jagdgebiete von Auflagen betroffen sind. Amtstierärztin Dr. Marina Bradtke erklärt, wie bei der Geflügelpest sei nach Feststellung der ASP schnelles Handeln erforderlich, um eine Ausbreitung des ebenso ansteckenden Virus zu verhindern. „Dazu gehören auch transparente Informationen für die Bürgerinnen und Bürger.“ Sie sagt, die Jägerinnen und Jäger seien bereits entsprechend sensibilisiert. Bislang wurde die Afrikanische Schweinepest noch nicht in Sachsen-Anhalt festgestellt.


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