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Corona-Bürgertests bis Ende Juni verlängert

Die damit aktuell geltende Testverordnung, welche auch diese „Bürgertests“ regelt, bleibt bis einschließlich 29. Juni 2022 in Kraft.


Das Angebot kostenloser Schnelltests wird wegen der hohen Corona-Ansteckungen bis in den Frühsommer verlängert. Die damit aktuell geltende Testverordnung, welche auch diese „Bürgertests“ regelt, bleibt bis einschließlich 29. Juni 2022 in Kraft. Diese Änderungen durch Gesundheitsminister Karl Lauterbach wurden im Bundesanzeiger verkündet.

 

Somit haben weiterhin alle Bürger Anspruch auch ohne Symptome von mindestens einen Schnelltest pro Woche an Teststellen und Testzentren. Positiv getestete Bürger haben außerdem Anspruch auf einen kostenfreien PCR-Test. Mit dem Angebot sollen Infektionen schnell erkannt werden. Die Testpflicht in Schulen soll noch nicht wegfallen.

 

Landesweite Corona-Inzidenz sinkt weiter auf 1740,1

 

Die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen in Sachsen-Anhalt ist weiter gesunken. Wie das Robert Koch-Institut (RKI) am Donnerstagmorgen mitteilte, liegt der Wert nun bei 1740,1. Im Salzlandkreis beträgt die Sieben-Tage-Inzidenz 1.485,7, vor einer Woche hatte der Wert noch bei 2.220,8 gelegen.

 

Ab 3. April überall (fast) ohne Maske

 

Ab Sonntag gilt die neue Landesverordnung Sachsen-Anhalt, diese sieht den Wegfall der Maskenpflicht fast überall vor. Nur in Bus und Bahn sowie in Gemeinschaftseinrichtungen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind noch Masken vorgesehen. In Schulen und beim Einkaufen fallen die Masken weg.

 

Keine 3-G Regel mehr

 

Geimpft, genesen oder getestet Nachweise sind bei Treffen, Veranstaltungen und Events voraussichtlich ab 03. April ohne Einschränkungen möglich. Auch in Restaurants und Gaststätten fällt die 3G-Regel weg.

 

Der Landtag Sachsen-Anhalt berät am Donnerstag dazu und wird am Freitag das weitere Vorgehen verkünden.


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