Mit Wirkung vom 1. April 2022 dürfen nun in einem ersten Schritt Flüge nach Sichtflugregeln bei Tag und Nacht für alle Luftfahrzeuge nach den genehmigungsrechtlich zugelassenen Luftfahrzeugarten mit einer zulässigen Höchstmasse bis 5,7 t stattfinden.
Das Landesverwaltungsamt hat als obere Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde die Betriebsfreigabe für die Stufe 2 des Betriebskonzepts des Flughafenbetreibers Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) erteilt.
Mit Wirkung vom 1. April 2022 dürfen nun in einem ersten Schritt Flüge nach Sichtflugregeln bei Tag und Nacht für alle Luftfahrzeuge nach den genehmigungsrechtlich zugelassenen Luftfahrzeugarten mit einer zulässigen Höchstmasse bis 5,7 t stattfinden.
„Gut, dass das Gelände nun wieder schrittweise seiner ursprünglich gedachten Nutzung zugeführt wird, nämlich: dem Starten und Landen von Luftfahrzeugen.“, äußert sich Thomas Pleye zufrieden über die positiven Entwicklungen am ehemaligen Flughafen Magdeburg/Cochstedt.
Grundlagen dieser Entscheidung sind das vorgelegte Betriebskonzept des DLR und die vom Landesverwaltungsamt durchgeführten Abnahmeprüfungen vom 01.02.2022 und
24.03.2022.